Richtungsweisendes OGH-Urteil

Firma überwachte Dienstwagen: Mitarbeiter bekommt 2.400 €

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Laut Oberstem Gerichtshof dürfen Vorgesetzte das Dienstauto nicht ständig orten.

Für viele Arbeitnehmer ist ein Dienstwagen, der auch in der Freizeit genutzt werden darf, eine feine Sache. Doch die positive Stimmung kann sich schnell ins Negative wenden. Und zwar dann, wenn gleich mehrere Vorgesetzte dank eingebauten GPS-Ortungssystems sehen können, wo man wann wie lange – auch in der Freizeit – unterwegs war. Genau dies passierte einem oberösterreichischen Mitarbeiter einer Tiroler Firma.

2.400 Euro Schadenersatz

Doch eine permanente Überwachung müssen sich Mitarbeiter nicht gefallen lassen. Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich klagte für den Trauner wegen des psychischen Drucks und der Verletzung der Privatsphäre und ging für ihn bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Mit Erfolg: Dem Mann wurde ein Schadenersatz in der Höhe von 2.400 Euro zugesprochen. „Damit ist eine wichtige juristische Klarstellung gelungen“, so AK-Präsident Johann Kalliauer.

„Richtungsweisend“

Das OGH-Urteil sei laut der AK sogar richtungsweisend: Erstmals wurde einem Arbeitnehmer wegen Überwachung durch ein GPS-System im Dienstauto Schadenersatz zugesprochen. Das Signal an Arbeitgeber sei somit eindeutig: „Unzulässige GPS-Überwachung der Mitarbeiter ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre, der teuer werden kann“.

Durch Zufall entdeckt

Der Trauner hatte im Außendienst gearbeitet. Dafür stellte ihm sein Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung, den er laut Dienstvertrag sogar für den Urlaub nutzen durfte. Die Freude darüber währte nur kurz. Rund zwei Monate nach Dienstantritt erfuhr der Mitarbeiter zufällig, dass seine Fahrten überwacht werden. Das Sekretariat der Firma rief ihn an, was er denn in Wattens zu tun habe. Tatsächlich arbeitete der Trauner jedoch zu Hause im Homeoffice. Er hatte sich lediglich am Vortag im Tiroler Ort aufgehalten und war noch am selben Tag nach Hause gefahren.

Firma überwachte weiter

Daraufhin bat er seinen direkten Vorgesetzten, etwas gegen die Überwachung – insbesondere in der Freizeit – zu unternehmen. Doch trotz mehrerer Gespräche und schriftlicher Aufforderungen stellte die Firma diese Praxis nicht ein. Im Gegenteil: Es erfolgten immer wieder Kontrollanrufe, wo und warum er sich gerade dort aufhielte. Der psychische Druck wuchs dermaßen, dass sich der Außendienstmitarbeiter den Eingriff in seine Privatsphäre nicht mehr bieten lassen wollte. Deshalb wandte er sich an die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich.

OGH bestätigte Ersturteil

Nachdem das Landesgericht Linz und das Oberlandesgericht Linz jeweils im Sinne des Klägers die Überwachung als illegal eingestuft und das Recht auf immateriellen Schadenersatz anerkannt hatten, musste nach neuerlicher Berufung der beklagten Firma der OGH entscheiden. Dieser bestätigte schlussendlich den bereits in der ersten Instanz zugesprochenen Schadenersatz in der Höhe von 400 Euro pro Arbeitsmonat – insgesamt 2.400 Euro. Zusätzlich hatte die überwachungsfreudige Firma rund 1.400 Euro an Prozesskosten zu zahlen.

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