Seit 1. März müssen österreichische Autofahrer damit rechnen, dassVerkehrsübertretungen in einem EU-Land auch von heimischen Behörden kassiertwerden können.
Sonder-Abkommen mit Deutschland
"Wichtig dabei ist zuwissen, dass das mit Deutschland geltende Amts- und Rechtshilfeabkommenweiterhin gilt. Konkret bedeutet dies, dass in Deutschland schonVerkehrsstrafen ab 25 Euro daheim eingetrieben werden können",sagte Herbert Grundtner, geschäftsführender Vizepräsident des ARBÖ. In allenanderen EU-Staaten betrifft das Verkehrsstrafen ab 70 Euro.
Inkassobüros trieben Strafen ein
Bisher war es so, dass dieaus EU-Staaten kommenden Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrsdelikten(meist Temposünden) von den heimischen Behörden nicht eingetrieben werdendurften. Manche Staaten, etwa Italien, schickten bisher den Österreichernprivate Inkassobüros auf den Hals, wenn Parkstrafen oder Mauten nicht odernicht ausreichend bezahlt worden waren. Bisher gab es aber dafür keinerechtliche Grundlage, diese offenen Rechnungen im Falle des Falles auch inÖsterreich eintreiben zu dürfen.
Es können Rechtsmittel eingelegt werden
BetroffeneVerkehrssünder können entscheiden, ob sie die Strafe bezahlen oder dagegenein Rechtsmittel ergreifen wollen. Zu einer Vollstreckung durch dieheimische Behörde kommt es erst dann, wenn nicht bezahlt wurde und dieRechtsmittelfrist abgelaufen ist oder wenn man durch alle Instanzen hindurcherfolglos dagegen gekämpft hat.
Tipp: Nicht sofort zahlen
Der ARBÖ rät: Wer aus dem Ausland einSchreiben in ausländischer Sprache erhält, kann auf der Websitewww.bmaa.gv.at nützliche, länderspezifische Adressen der österreichischenVertretungsbehörden im Ausland finden. "Österreichs Behörden imAusland sind ja verpflichtet, jene Österreicher zu unterstützten, die mitausländischen Behörden Probleme haben", erklärte Grundtner.Den seit März 2007 geltende EU-Rahmenbeschluss müssen alle EU-Staatenumsetzen.