Schadenersatz-Ansprüche in Österreich laut Konsumentenschützer noch nicht verjährt.
Auch in Österreich müssen jetzt noch einmal 20.600 ältere Diesel-Pkw von Audi und VW wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurückgerufen werden. Anders als in Deutschland, wo die Autobesitzer wegen der Verjährungsfrist von zehn Jahren keine Chance auf Schadenersatz hätten, sehe es für getäuschte Autokäufer in Österreich viel besser aus, erklärte Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV).
Von A4 bis Touareg
Konkret handelt es sich um 18.000 Audi A4, A6 und A8 und 2.600 VW Touareg und Phaeton, jeweils mit 2,7- und 3,0-Liter Motoren der Abgasnorm Euro 4, wie das Verkehrsministerium auf APA-Anfrage unter Verweis auf Angaben von Porsche Austria bestätigte. Die Autos wurden laut VSV zwischen 2004 und 2009 verkauft. Einige der Fahrzeuge dürften gar nicht mehr in Österreich zugelassen sein, weil sie entweder exportiert oder bereits verschrottet worden sein dürften, heißt es aus dem Verkehrsministerium.
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Schadenersatz-Ansprüche
"Obwohl schon zehn bis 15 Jahre vergangen sind, sind die Ansprüche auf Schadenersatz in Österreich bei weitem nicht verjährt", betonte Kolba. Während man nämlich in Deutschland Schadenersatz nur für Vorkommnisse verlangen könne, die höchstens zehn Jahre zurücklägen, greife die Verjährung in Österreich erst nach 30 Jahren, erklärte Kolba. "Für ein 2003 gekauftes Auto kann man jetzt noch Schadenersatz verlangen. Sind Schaden und Schädiger bekannt geworden, hat man drei Jahre Zeit, vor Gericht zu ziehen."
Der VSV werde die Entwicklung genau verfolgen "und sinnvolle Hilfen zur richtigen Zeit anbieten", so Kolba.
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