AUA-Abschied von der Börse

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Die Deutsche Lufthansa hat die Österreich-Tochter Austrian Airlines (AUA) von der Börse genommen. Nachdem Mitte Dezember in einer Sonder-Hauptversammlung der Weg freigemacht worden war, die restlichen Streubesitzaktionäre abzufinden, war das Delisting nur mehr eine Frage der Zeit. Heute, Donnerstag, früh wurde der Handel in AUA-Aktien ausgesetzt.

Im Juni 1988 war die AUA mit dem Verkauf von 25 % des Aktienkapitals an die Börse gebracht worden. Dann sank der Staatsanteil auf rund 40 %. Nach einem Nervenkrieg um EU-Genehmigungen gehört die schwer defizitäre AUA seit September 2009 Lufthansa. Der Streubesitz (am Schluss nur noch 3,9 Mio. Aktien) wurde mit 50 Cent je Aktie zwangsabgefunden. Die AUA-Aktie schloss am Mittwoch mit 1,89 Euro.

Nachdem die Zwangsabspaltung des AUA-Streubesitzes nun "amtlich" und die AUA-Aktie an der Börse Geschichte ist, wetzen streitbare Investoren und Anlegerschützer die Messer. Jetzt geht der Streit um die Höhe der Abfindung los. Der Investor Alexander Proschofsky kündigte am Donnerstag an, in zwei Wochen eine gerichtliche Überprüfung des Abfindungspreises beantragen zu wollen. "Nicht nur ich, 20 andere auch", sagte Proschofsky.

Auch der Interessensverband für Anleger (IVA) um Wilhelm Rasinger beantragt eine Überprüfung. Dafür habe man einen Monat Zeit. Rasinger stellt sich auf ein mehrjähriges Verfahren ein. Bei VA Tech etwa habe das fünf Jahre gedauert. "Wir haben es auf der anderen Seite mit der Kanzlei Freshfields mit juristischen Hardlinern zu tun", sagte Rasinger.

Ein Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit eines Abfindungspreises kann, mit Nachfristen, erst ab Eintragung des Squeeze-out beim Firmenbuchgericht und in der Ediktedatei eingeleitet werden.

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