VwGH-Urteil

Baugenehmigung für Koralmbahn aufgehoben

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Bürgerinitiativen hatten gegen einen Abschnitt in Kärnten protestiert.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Baugenehmigung für einen Teilabschnitt der Koralmbahn in Kärnten aufgehoben. Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung am Donnerstag bekannt. Konkret geht es um den Neubau des 19 Kilometer langen Abschnitts Mittlern-Althofen/Drau (Bezirke Klagenfurt-Land und Völkermarkt) der Hochleistungsstrecke Graz-Klagenfurt. Bürgerinitiativen waren mit ihren Beschwerden bezüglich unzulässiger Lärmimmissionen erfolgreich.

Anstatt sich an die Grenzwerte zu halten, die ein Sachverständiger im UVP-Verfahren als zwingend festgelegt hatte, hielt man sich an die (höheren) Mindeststandards der Schienenverkehrslärm-Verordnung (SchIV). Das sei nicht zulässig, urteilten die Verwaltungsrichter. Außerdem hätten zwei kleinere Änderungen im Projekt einer ergänzenden Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft.

Kein Baustopp
Unmittelbare Auswirkungen, wie eine Einstellung der Bautätigkeit, wird die Aufhebung der Baugenehmigung für den Teilabschnitt der Koralmbahn in Kärnten durch den Verwaltungsgerichtshof nicht haben. Jetzt müsse man das ergänzendes Verfahren abwarten, so ÖBB-Sprecher Christoph Posch. Dieses werde die beanstandeten Punkte abklären.

"Wir nehmen die Entscheidung des Höchstgerichts sehr ernst", sagte Posch. Jetzt seien die Juristen am Zug, die das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sorgfältig prüfen würden. "Die Behörde wird jetzt ein neues Verfahren starten und wir sichern unsere enge Zusammenarbeit zu."

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