Bayern will für Hypo Schadenersatz von Kärnten

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Dem in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Land Kärnten droht eine Forderung von 650 Mio. Euro.

Dem in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Land Kärnten droht eine Schadenersatzforderung. Bayerns Ministerpräsident Seehofer will nämlich vom Land 650 Mio. Euro an Schadenersatz fordern, wie die "Presse" berichtet. Damit soll ein Teil des Verlustes ausgeglichen werden, den der Kauf der Kärntner Hypo Group Alpe Adria durch die Bayerische Landesbank angerichtet hat.

Die "Presse" berichtet auch ohne Angabe von Quellen, dass beim Verkauf Millionen für die Kärntner Regierungsparteien BZÖ und ÖVP geflossen sein sollen. Schon seit dem Verkauf des größeren Teils der Kärntner Hypo-Landesanteile an die Bayern wollen die Gerüchte nicht verstummen, dass im Hintergrund Geld an die notorisch klammen Parteizentralen geflossen sein soll. Laut "Presse" war es sogar sehr viel Geld. Allein das BZÖ, das sich ja jetzt wieder umbenannt hat, soll 27 Mio. Euro lukriert haben, der Juniorpartner ÖVP immerhin noch 13 Mio. Euro.

Seehofer übertrifft mit seiner Rückforderung an Kärnten die Opposition im bayerischen Landtag. Diese hatte knapp vor dem Jahreswechsel verlangt, dass jene Privatinvestoren, die über den Vermögensberater Tilo Berlin vor dem Verkauf an die Bayern bei der Hypo eingestiegen sind und dadurch insgesamt 150 Mio. Euro Gewinn gemacht haben sollen, dieses Geld zurückzahlen müssten, was Seehofer natürlich ebenfalls verlangt. Ein Mitarbeiter der Hypo behauptete nun gegenüber der "Presse", er kenne die Namen aller Investoren, insgesamt sollen es 47 sein. Der Mann will anonym bleiben und die Namensliste angeblich verkaufen.

Die ehemaligen Vorstandschefs der BayernLB und der Hypo Alpe Adria sollen im bayerischen Landtag unter Eid aussagen, wie es zum Milliardendesaster der Landesbank in Österreich kam, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". So wollten SPD, Grüne und Freie Wähler die Bankmanager zwingen, über den Kauf der Hypo durch die BayernLB "umfassend und wahrheitsgemäß zu berichten". Auf Falschaussagen unter Eid steht mindestens ein Jahr Gefängnis. Zeugen in Untersuchungsausschüssen werden allerdings üblicherweise nicht vereidigt.

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