Causa Hypo weitet sich aus

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In der Affäre um die Kärntner Hypo gerät nun auch der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher ins Visier der Justiz. Laut ORF wird nun die Staatsanwaltschaft in Klagenfurt die Rolle des Wirtschaftsprüfers genauer untersuchen. Dabei geht es aber offenbar nicht um seine Beratung beim Verkauf an die BayernLB, sondern um jenes Gutachten, das er für Ex-Hypo-Chef Kulterer erstellt hat.

Dabei war es darum gegangen, wie die 328 Mio. Euro, welche die Bank im Herbst 2004 bei riskanten Swap-Geschäften verloren hatte, in der Bilanz untergebracht werden könnten. Kulterer buchte die Verluste nicht auf einmal aus, sondern wollte das Minus auf zehn Jahre verteilt abschreiben. Bei Finanzmarktaufsicht und Gericht ging das nicht durch, Kulterer musste seinen Sessel räumen und wurde wegen Bilanzfälschung verurteilt. In seiner Argumentation berief er sich stets auf ein Gutachten - und eben dieses wurde von Birnbacher erstellt.

Helmut Jamnig, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, meinte nun, Gefälligkeitsgutachten könnten auch als Beitragstäterschaft gewertet werden. Und wenn aus einer Falschberatung messbarer Schaden entstanden sei, könnten bei Haftungsprozessen Ersatzforderungen drohen.

Birnbacher hat Dienstagabend über seinen Anwalt dementiert, dass die Kärntner Justiz in der Hypo-Affäre gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hätte. Es sei unrichtig, dass "neue Tatsachen oder Beweismittel" vorliegen würden, so Birnbacher.

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