Deutschland fühlt sich nicht mehr an Opel-Hilfszusagen gebunden

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Die Gewährung neuer Staatshilfen nach der Ablehnung des Magna-Einstiegs bei Opel ist nach den Worten des deutschen Wirtschaftsministers Rainer Brüderle offen: "Das Magna-Konzept ist gescheitert, damit sind alle Zusagen hinfällig."

Die Zusagen der Vorgänger-Regierung seien an eine Investorenlösung gekoppelt gewesen. Nun stehe man vor einer völlig neuen Ausgangssituation. Zu der Möglichkeit einer Staatshilfe sagte Brüderle: "GM/Opel kann wie jedes andere Unternehmen einen Antrag stellen."

Dazu würde das Konzept des Unternehmens auf seine Tragfähigkeit geprüft. Auch dies wäre wohl ein Fall für die Brüsseler EU-Kommission. Sie hat die oberste Wettbewerbsaufsicht in der EU und wacht darüber, dass Subventionen von Staaten nicht die freie Konkurrenz in der EU verzerren.

Bei den bisher geplanten Hilfen für Opel/Magna war nach früherer Darstellung der deutschen Regierung keine Einzelfallprüfung der EU-Wettbewerbshüter nötig. Die damals diskutierten staatlichen Kredite und Bürgschaften von 4,5 Mrd. Euro sollten aus dem 115 Mrd. Euro umfassenden "Wirtschaftsfonds Deutschland" fließen, der wegen der Krise für notleidende Unternehmen eingerichtet wurde. Dieses Programm wurde von der EU-Kommission bereits gebilligt.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes behält sich dennoch vor, sich Einzelmaßnahmen aus dem "Deutschlandfonds" genauer anzusehen - besonders, wenn es Bedenken gibt. Die Kommission zeigt sich wegen der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise derzeit bei Staatshilfen aber flexibel - besonders wenn es um die Rettung von Unternehmen geht. Der "Deutschlandfonds", der mit dem Konjunkturpaket II aufgelegt wurde, nutzt diesen "temporären Beihilferahmen" Brüssels.

Es gibt allerdings aber Auflagen. Demnach darf ein Unternehmen nicht vor dem 1. Juli 2008 in Schwierigkeiten gewesen sein. Es soll zudem nur zukunftsfähigen Firmen geholfen werden, die auf Grundlage eines tragfähigen Geschäftsmodells nur mit vorübergehenden Finanzproblemen in Folge der aktuellen Krise zu kämpfen haben.

Doch auch in der Wirtschaftskrise gilt: Falls die Kommission Staatshilfen förmlich auf den Prüfstand stellt und herausfindet, dass die EU-Regeln nicht eingehalten werden, kann das Geld nicht ausgezahlt oder muss zurückgefordert werden. In Brüssel hieß es jetzt: Das US-Unternehmen müsse für Beihilfen einen "neuen, soliden Geschäftsplan" vorlegen, der langfristige Rentabilität sichere.

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