EU genehmigt deutsches Bad-Bank-Gesetz

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Die EU-Kommission hat das deutsche Bad-Bank-Gesetz genehmigt. Die Behörde gab der Regelung grünes Licht, wonach Finanzinstitute ihre faulen Wertpapiere in Zweckgesellschaften - sogenannte Bad Banks - übertragen dürfen. Das Gesetz erfülle die entsprechenden Kriterien der Kommission.

Demnach müsse der Wertverfall fauler Wertpapiere vor der Übertragung in die "Bad Bank" (englisch für "schlechte Bank") offengelegt werden. Außerdem müssen die Risikoposten auf der Grundlage des tatsächlichen wirtschaftlichen Wertes bewertet werden.

Die Finanzinstitute müssten eine "angemessene Vergütung" zahlen und es müsse eine "angemessene Lastenteilung" geben, hieß es. Die Sonderregelung ist auf sechs Monate beschränkt.

Die Banken können ihre Bilanzen nun im großen Stil von Risikopapieren befreien, die stark an Wert verloren haben und derzeit nicht handelbar sind. Die "Giftpapiere" waren Auslöser der Finanzkrise und belasten die Banken zunehmend. Sie müssen ständig abgewertet werden, was das Eigenkapital aufzehrt und die Bank-Bilanzen belastet.

Das Volumen der "strukturierten Wertpapiere" in Bilanzen deutscher Banken wird auf 230 Mrd. Euro geschätzt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gewarnt, die "Bad Banks" könnten zur Zeitbombe für die Steuerzahler werden. Dagegen hofft die deutsche Regierung, dass so mit den "bereinigten" Bilanzen das gegenseitige Vertrauen der Banken wächst, das Kreditgeschäft in Gang kommt und die Konjunktur gestützt wird.

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