Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen Nichtrückforderung der EU-rechtswidrigen staatlichen Beihilfe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Österreich sei bis heute nicht der Aufforderung nachgekommen, die Beihilfe in Höhe von rund 41,5 Mio. Euro samt Zinsen von der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) zurückzufordern, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.
GRAWE hatte die Beihilfe im Zuge der Privatisierung der Bank Burgenland erhalten. "Die Kommission geht streng gegen Mitgliedstaaten vor, die den Beihilfeentscheidungen der Kommission nicht Folge leisten. Dies ist sehr wichtig, um eine ungerechtfertigte Wettbewerbsverfälschung zu vermeiden", betonte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.
Die burgenländische Landesführung und die GRAWE setzen im Streit mit der EU-Kommission auch nach der Klage auf Zeit. Die Klage der EU-Kommission sei zu erwarten gewesen, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Finanzlandesrat Helmut Bieler. GRAWE-Chef Othmar Ederer betonte, die Klage sei nur ein "Formalakt", der auf die laufenden Verfahren sowie auf den Geschäftsbetrieb der Bank Burgenland keinerlei Auswirkungen hat".
Das Land Burgenland will weiter die Gerichtsentscheidung im Berufungsverfahren abwarten, ehe es die aus EU-Sicht unerlaubte Beihilfe von 41,5 Mio. Euro (zuzüglich Zinsen) von der GRAWE zurückfordert. Man sei nach wie vor der "Überzeugung" die richtige Entscheidung bezüglich des Verkaufs getroffen zu haben, verlautete aus dem Büro des Finanzlandesrats - vor allem angesichts der aktuellen Krise. Der Beschluss der EU-Kommission vom letzten Jahr sei "absolut falsch",
Ederer betonte, dass die GRAWE "alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen" werde um gegen die Entscheidung der Kommission vorzugehen. Ein Urteil des Gerichts 1. Instanz beim EuGH, bei dem die Berufungsverfahren laufen, sei nicht vor Herbst 2009 zu erwarten.