Die EU-Kommission will gegen ein Urteil des EU-Gerichtes vorgehen, das ihr Vorgaben an die Mitgliedstaaten zur Menge der für den CO2-Emissionshandel bestimmten Kohlendioxid-Zertifikate untersagte. Die Kommission habe beschlossen, Rechtsmittel dagegen einzulegen.
Polen und Estland hatten gegen die EU-Kommission einen Rechtsstreit um die Zahl der an die Unternehmen verteilten Emissionsrechte gewonnen. Das EU-Gericht erster Instanz hatte im September geurteilt, dass die Kommission den EU-Staaten nicht vorschreiben darf, wie viel CO2-Ausstoß sie im Rahmen des Kohlendioxid-Emissionshandels ihrer Industrie erlauben können.
2007 hatte die Kommission Polen und Estland gezwungen, die Menge der Zertifikate stark zu reduzieren. Damit überschritt sie nach Meinung der Richter in Luxemburg jedoch ihre Kompetenzen.
Der Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten ist das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel. Unternehmen bekommen vom Staat Kontingente von CO2-Emissionen zugeteilt. Da sie mit überschüssigen Zertifikaten handeln können, haben sie einen Anreiz, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern.
Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission im Voraus ihre nationalen Zuteilungspläne übermitteln. Die Kommission kann prüfen, ob die EU-Richtlinie zum Emissionshandel dabei eingehalten wird.