Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Klagen von Stahlproduzenten zum Thema Emissionszertifikate für Kohlendioxid als unzulässig abgewiesen, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg. ThyssenKrupp und voestalpine sowie der europäische Branchenverband Eurofer hatten gegen den Zuteilmechanismus geklagt.
Bei den Regeln für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Jahre 2013 bis 2020 habe die EU-Kommission teilweise Benchmarkwerte festgelegt, die mit dem heute verfügbaren Stand der Technik nicht erreichbar seien, heißt es in der Beschwerde vom Juli 2011.
Der EuGH bestätigte der APA am Freitag die laut Bericht erfolgte Entscheidung nicht.
Laut Eurofer besagt das Urteil des EuGH, dass eine Beschwerde gegen Zuteilungen auf Basis des Benchmarksystems bei nationalen Gerichten eingereicht werden kann. Eurofer erklärte, der Verband wolle seine Beschwerden erst auf nationaler Ebene weiterverfolgen ehe man sich wieder an die EU wende.