Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung untersagt.
Wien. Die schon länger mit Finanzierungsproblemen kämpfende Wiener "AutoBank" muss mit sofortiger Wirkung ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Die Fortführung ist ihr am Freitag von der Finanzmarktaufsicht (FMA) per Bescheid untersagt worden. Die 109 Mio. Euro an Spareinlagen sind fast zur Gänze durch die Einlagensicherung abgedeckt. Grund für die behördliche Maßnahme war das Unterschreiten bestimmter Eigenkapital-Grenzen, selbst das Anfangskapital wurde unterschritten.
Von den 109 Mio. Euro an Spareinlagen bei der AutoBank sind 107 Mio. durch die Einlagensicherung abgedeckt. Bei dieser können Sparer ihr Geld zurückverlangen. Die Einlagensicherung muss binnen zehn Arbeitstagen Beträge von bis zu 100.000 Euro pro physischer Person auszahlen. 50 Mio. Euro der Einlagen sind ohnedies täglich fällige Gelder, 49 Mio. Euro Termingelder. Die Einlagensicherung kann sich die vorfinanzierten Beträge später zurückholen, aus einer Verwertung oder einer Insolvenz. Die Chancen stehen gut, dass die Einrichtung die vorgestreckten Gelder großteils oder zur Gänze zurückbekommen könnte, heißt es in informierten Kreisen.
Untersagung des Geschäftsbetriebs
Ausgelöst wurde der Einlagensicherungsfall, weil wegen der Untersagung des Geschäftsbetriebs für das Institut mit zuletzt rund 30 Mitarbeitern eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen resultiert, also keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen mehr möglich sind.
Die Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H (ESA) arbeitet bereits mit der AutoBank eng zusammen, um die ordnungsgemäßen Auszahlungen in den nächsten Tagen zu organisieren, heißt es. In Ausnahmefällen werden auch höhere Beträge erstattet, bis zu 500.000 Euro, etwa wenn Gelder aus einer Abfertigung, der Auszahlung einer Versicherungsleistung oder aus einer Transaktion einer privat genutzten Wohnimmobilie stammen - sofern die Beträge nicht schon länger als zwölf Monate lang im Institut gelegen sind.
Die Wirtschaftsprüferin Dorotea-E. Rebmann, die schon bisher durch einen FMA-Bescheid von August 2020 nach dem Banken-Sanierungs-und Abwicklungs-Gesetz (BaSAG) als vorläufige Verwalterin eingesetzt war, ist nun laut Bankwesengesetz (BWG) zur Regierungskommissärin der AutoBank bestellt worden. Demzufolge muss der Vorstand sich von Rebmann künftig alles genehmigen lassen, bisher war sie dem Vorstand nur beigestellt.
Seit Jänner Selbstabwicklung geplant
Die AutoBank hatte seit Jänner eine Selbstabwicklung geplant, die ist aus Sicht der FMA aber gescheitert. Am 29. Jänner hatte eine außerordentliche Aktionärsversammlung der AutoBank AG den Abbau der Bankgeschäfte binnen 18 bis 24 Monaten mit anschließender Rückstellung der Bankenkonzession beschlossen. Allerdings vermissten die Aufseher einen nachhaltigen Abwicklungsplan. Und es gelang der Bank auch kein Verkauf wesentlicher Forderungspakete. Da parallel zur Einstellung des Neugeschäfts die Kosten nicht deutlich genug sanken, hätte das fehlende Eigenkapital anders abgedeckt werden müssen. Für Garantien oder ein Nachschießen gab es bei den deutschen Eigentümerfamilien keine Bereitschaft. Eine Insolvenz ist jedoch nicht unausweichlich, das Institut soll eine beachtliche Cash-Position haben, die eine Selbstabwicklung ermöglichen könnte.