EU-Verordnung

Gepäckbestimmungen: Diese Regel wird beim Fliegen auch weiterhin gelten

Teilen

Auch nach dem 1. September gilt in der EU weiterhin die 100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck, trotz Einführung neuer CT-Scanner an einigen Flughäfen. 

Wer Shampoo, Rasierschaum und Haarspray im Handgepäck mitnehmen möchte, muss sie auch ab dem 1. September weiterhin in kleine Fläschchen umfüllen. Die EU-Kommission hat beschlossen, dass Flüssigkeiten im Handgepäck erneut nur bis zu 100 Millilitern erlaubt sind.

Im Frühjahr hatten einige europäische Flughäfen in Absprache mit der EU neue Regelungen eingeführt: Dank fortschrittlicher Computertomografie-Scanner durften Flüssigkeiten und Elektronik im Handgepäck bleiben, ohne für die Sicherheitskontrolle ausgepackt zu werden. Die Grenze für Flüssigkeiten lag bei 330 Millilitern. Diese CT-Scanner bieten dreidimensionale Ansichten des Gepäcks und können Flüssigkeiten analysieren, was die Effizienz an den Sicherheitskontrollen verbessern und den Komfort für Passagiere erhöhen sollte.

Obwohl Flughäfen wie Frankfurt, München, Berlin, Amsterdam und Rom mit diesen modernen Scannern ausgestattet sind, wird ab dem 1. September wieder das Auspacken von Flüssigkeiten und Elektronik erforderlich sein.

Rückkehr zur alten Regelung

Der Branchenverband Airports Council International Europe berichtete, dass Änderungen einer EU-Verordnung für den Einsatz neuer Handgepäck-Scanner an europäischen Flughäfen die Ursache sind. Nach Informationen des Portals „aeroTELEGRAPH“ sind zudem Mängel bei bestimmten Baureihen der CT-Scanner aufgetreten, was die EU-Kommission dazu veranlasste, eine Überprüfung aller Geräte anzuordnen. Bis dahin bleiben die Scanner ungenutzt.

Die Rückkehr zur 100-Milliliter-Regel betrifft alle Flughäfen in der EU sowie Island, die Schweiz und Norwegen, unabhängig davon, ob sie mit alten oder neuen Scannern ausgestattet sind.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten