Die FFP2-Pflicht im "lebensnotwendigen Handel" bleibt zumindest bis 8. Juli. Das sei "diskriminierend und unverhältnismäßig" gegenüber den 130.000 Supermarkt-Beschäftigten, sag Handelsverbands-Chef Rainer Will.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat der Forderung von Gewerkschaft und Handel nach einem Masken-Aus auch in Supermärkten eine Absage erteilt. Vorerst bis 8. Juli gilt die FFP2-Pflicht wie in Öffis, Spitälern, Pflegeheimen auch im „lebensnotwendigen Handel“. Angesichts neuer Corona-Varianten in Österreich seien weitere Lockerungen „jetzt nicht angezeigt“.
Der Handel läuft Sturm: Die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht sei „unverhältnismäßig, diskriminierend und epidemiologisch nicht begründbar“, so Handelsverbands-Chef Rainer Will zu BUSINESS-LIVE. „In den heimischen Diskos steppt der Bär, als hätte es Corona nie gegeben, aber die 130.000 Beschäftigten im lebensnotwendigen Handel sollen trotz steigender Temperaturen und sinkender Fallzahlen durchgehend Maske tragen“, empört sich Will.
"Minister soll mit Maske im Supermarkt arbeiten"
Gewerkschaftschefin Barbara Teiber (GPA) fordert ebenfalls ein Ende der Maskenpflicht für Handelsangestellte und lädt Minister Rauch ein, „einen vollen Arbeitstag im Supermarkt mit Maske zu arbeiten“: „Dann würden Sie die Handelsangestellten nicht mehr zu dieser Tortur zwingen.“
Nur Österreich hat FFP2-Pflicht noch
Österreich sei inzwischen das einzige Land in Europa mit FFP2-Pflicht im Supermarkt, betont Will. Mund-Nasen-Schutz gilt noch in Bosnien und Griechenland, sonst herrscht in Europa „oben ohne“ in den Supermärkten .
Eine vom Handelsverband gestartete Online-Petition für das Ende der Maskenpflicht ("Helden der Coronakrise entlasten") zählt bereits mehr als 25.000 Unterschriften.
Auch Volksbegehren auf Agenda
Und die Chefs der Supermarktketten haben sich in einem offenen Brief an die Regierung gewandt. Anfang der Woche beraten die Handelschefs die nächsten Schritte. „Wir wollen alle rechtlichen und demokratischen Mittel ausschöpfen", sagt Rainer Will: „Wir prüfen jetzt eine Verfassungsklage und ein Volksbegehren.“, so Will zu BUSINESS-LIVE. "Wir prüfen eine Verfassungsklage, denn die Maskenpflicht ist diskriminierend und unverhältnismäßig: Tausende können gemeinsam feiern ohne Maske – aber für Supermarktbeschäftigte ist FFP2-Pflicht. Wir prüfen außerdem ein Volksbegehren."
Das Thema sei im übrigen nicht zuletzt relevant für die Versorgungssicherheit, denn immer mehr Beschäftigte kündigten wegen der Maskenpflicht, berichtet Will: "Einerseits werden die Handelsangestellten als Helden der Krise gefeiert, andererseits so diskriminiert: Das ist inakzeptabel."