Kartellamt gibt Zusammenschluss von EnBW und EWE unter Auflagen frei

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Das deutsche Bundeskartellamt hat grünes Licht für den Einstieg des baden-württembergischen Energiekonzerns EnBW beim Oldenburger Versorger EWE gegeben - allerdings unter strengen Auflagen. Nach dem Willen der Wettbewerbshüter müssen sich die Unternehmen von wesentlichen Aktivitäten im Gasbereich trennen:

Und zwar entweder vom EWE-Beteiligungsunternehmen Verbundnetz Gas (VNG) oder vom EnBW-Beteiligungsunternehmen GESO. EnBW ist mit 36 Prozent an der börsenotierten niederösterreichischen EVN beteiligt. Das Kartellamt begründete am Freitag die Auflagen damit, dass die Beteiligung ansonsten zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von EnBW und EWE in Ostdeutschland geführt hätte. Im Strombereich hatten die Wettbewerbshüter dagegen keine Bedenken gegen den Zusammenschluss. EWE und EnBW hatten sich nach Angaben des Kartellamts bereits im Laufe des Verfahrens verpflichtet, eine ihrer Gasbeteiligungen zu veräußern.

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