Lockdown-Verordnung
Keine Oster-Geschenke in Supermärkten?
Regel. Heute will Gesundheitsminister Rudolf Anschober die Verordnung für die Osterruhe präsentieren. ÖSTERREICH liegt der Entwurf bereits vor – und der hat für die Supermärkte ein Überraschungs-Ei parat: So sollen während der „Osterruhe“ von 1. bis 6. April nur Waren angeboten werden, die zum üblichen Sortiment von Supermärkten gehören, heißt es.
Privilegierung. Die Verordnung wird rechtlich so begründet: „Vor dem Hintergrund der weitgehenden Betretungsverbote gilt für Mischbetriebe, dass diese nur solche Waren anbieten dürfen, die dem typischen Warensortiment der genannten Betriebsstätten entsprechen.“ Dadurch soll eine „unsachliche Privilegierung der vom Betretungsverbot ausgenommenen Mischbetriebe gegenüber den vom Betretungsverbot erfassten Betriebsstätten vermieden werden“. Heißt: Fachhändler, die zusperren müssen, sollen nicht benachteiligt werden.
Der Entwurf muss noch beschlossen werden. Dennoch geht damit die Debatte los, ob die Supermarkt- und Drogerieketten Ostergeschenke abseits von Schokohasen anbieten dürfen.
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