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Gentechnik: Große Zustimmung für Österreich-Vorstoß

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Die Österreichische Initiative für eine "Gentechnik-Selbstbestimmung" sei auf "überwältigende Zustimmung" gestoßen, betonte Umweltminister Niki Berlakovich (V) nach dem EU-Ministerrat seiner 26 Amtskollegen in Luxemburg im Gespräch mit der APA. "Es war niemand, der sich gegen unseren Vorstoß ausgesprochen hat". Auch die Kommission habe sich bereit erklärt, das Thema weiter zu behandeln und einen Vorschlag vorzulegen.

Insgesamt wurde die Initiative von Berlakovich von 15 Ländern namentlich unterstützt. Es sind dies Deutschland, Frankreich, Bulgarien, Irland, Griechenland, Zypern, Litauen, Lettland, Ungarn, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Slowenien und Portugal. Außerdem hätten sich drei weitere EU-Staaten - Großbritannien, Italien und Spanien - für eine Fortsetzung der Debatte zu diesem Thema ausgesprochen.

Berlakovich zeigte sich hoch erfreut und erklärte, er sei "mächtig stolz". Ein Umweltminister habe sogar erklärt, die Österreicher hätten in ein "Wespennest" gestochen. Jedenfalls zeige sich, dass Österreich mit diesem Vorstoß eine "führende Rolle" bei der Gentechnik-Selbstbestimmung in Europa übernommen habe.

Der Umweltminister verwies auch auf die Aussagen von Umweltkommissar Stavros Dimas, der einerseits eine Ausnahmeregelung ("opt out") für die EU-Staaten nicht ausgeschlossen hat, andererseits auf eine Studie verwiesen hat, die betreffend der Erforschung von sozioökonomischen Kriterien zu diesem Thema im September vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse dieser Studie würden den Mitgliedstaaten übergeben. Außerdem werde die Kommission einen Vorschlag vorlegen.

Seitens der tschechischen Präsidentschaft, die den letzten Ministerrat während ihres halbjährlichen EU-Ratsvorsitzes leitete, sagte Umweltminister Ladislav Miko, die österreichische Initiative zur Gentechnik sei sehr wichtig. Man benötige eine Klärung der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich, um Missverständnisse zu vermeiden. Sein Land habe sich immer für das Recht ausgesprochen, dass jeder Staat über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entscheiden können solle.

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