Ein Wiener Anwalt hat für hunderte betroffene Haushalte Beschwerde gegen die ORF-Gebühr beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Der Klage kann man sich immer noch anschließen.
Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) für über 300 Antragsteller einen ersten Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit der seit 1.1.2024 geltenden ORF-Haushaltsabgabe eingebracht.
Die Beschwerden werden vom österreichischen Prozessfinanzierer LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, einer Gesellschaft der Green Finance Group AG, finanziert.
Aufhebung des Gesetzes
Beantragt wird die Aufhebung des gesamten Gesetzes, welches vorsieht, dass alle Haushalte seit heuer den ORF-Beitrag von rund 200 Euro pro Jahr zahlen müssen.
Aufgehoben werden soll das ORF-Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit.
"Warum für etwas zahlen, dass man nicht nutzt?"
Im Juni 2022 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass es eine Ungleichbehandlung darstellt, dass Personen, die kein klassisches Empfangsgerät haben, sondern ORF Programme ausschließlich streamen, keine GIS Gebühr zahlen müssen.
Im Parlament wurde dann folgende Neuregelung beschlossen.
Seit 1.1.2024 sind alle Haushalte, anknüpfend an den Hauptwohnsitz, zahlungspflichtig. Die Höhe des ORF-Beitrages wurde für die Jahre 2024-2028 mit monatlich EUR 15,30 (bisher EUR 18,59) festgelegt und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben. "Aktivitäten zur Sicherstellung der Erhebung des ORF-Beitrages wurden bereits gesetzt", teilen die Juristen mit.
Unverständnis
Unverständnis besteht vor allem darüber, dass man für etwas zahlen soll, das man gar nicht in Anspruch nehmen möchte oder mangels Empfangsgeräts (bzw. Programmangebot) gar nicht nutzen kann.
Kritik: Meldedaten für private Firma OBS
Auch die Übermittlung von Meldedaten aus dem Zentralen Melderegister an die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS, Anm.: die neue GIS), einem privaten Rechtsträger, lediglich zur Sicherstellung der Erhebung der ORF-Beiträge wird als Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz qualifiziert.
"Im Zuge der Recherchen hat sich weiters herausgestellt, dass man nicht ansatzweise von einem teilhabeorientierten Finanzierungssystem sprechen kann, da es z.B. für Internetkonsumenten gar nicht möglich ist, maßgebliche Teile des ORF Programms zu empfangen bzw. zu streamen", kritisieren die Treiber der Klage gegen die ORF-Gebühr.
"Hoffen auf rasche Klärung"
"Wir haben einige repräsentative Fälle ausgewählt, für die wir die Prozessfinanzierung übernehmen und hoffen auf eine rasche Klärung durch den Verfassungsgerichtshof im Sinne der vielen betroffenen Kunden, so Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin der LVA24.
"Zwangsgebühren" könnten unzulässig sein
„Es gibt durchaus gute Argumente dafür, dass eine unmittelbare Betroffenheit der Antragsteller vorliegt, der Umweg über das Bundesverwaltungsgericht nicht zumutbar ist und eine Finanzierung des ORF mittels „Zwangsgebühren“ durch alle Haushalte letztlich unzulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig.
Folgen einer festgestellten Verfassungswidrigkeit der ORF-Haushaltsabgabe
Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass die ORF-Haushaltsgebühr unzulässig ist, gibt es künftig keine „Zwangsgebühr“ und Kunden haben möglicherweise einen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht (ab 1.1.2024) eingehobenen Gebühren.
Für Neuanmeldungen ab 1.1.2024 ist der ORF-Beitrag im Voraus fällig; wird per Erlagschein bezahlt, darf überhaupt nur einmal jährlich bezahlt werden.
Anmeldung zur Klage weiterhin möglich
Bis zur inhaltlichen Behandlung des Individualantrages durch den Verfassungsgerichtshof besteht für Interessenten (vorerst) weiterhin die Möglichkeit, sich unkompliziert und kostenfrei auf der LVA24 Website mittels Online-Fragebogen anzumelden.
Interessenten müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Nähere Details zu der Sammelklage gibt es auf www.lva24.at