Suche nach Maulwurf

Plagiats-Vorwürfe gegen Ex-Standard-Chefin

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Die „Süddeutsche“ Zeitung sucht latu einem Bericht des "Medieninsider" einen Maulwurf in den eigenen Reihen. 

Schwere Vorwürfe gegen die ehemalige Standard-Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid. Die jetzige stellvertretende Chefredakteurin der „Süddeutsche Zeitung“ soll bei mehreren Artikeln abgeschrieben haben. Das berichtet das Portal „Medieninsider“.

Konkret soll die gebürtige Oberösterreicherin unter anderem Textstellen von der „Bundeszentrale für politische Bildung“ übernommen haben. Die Journalisten der Süddeutschen wurden nun zu einer Vollversammlung zusammengetrommelt. Dort sprach Chefredakteurin Judith Wittwer von einem „Vertrauensbruch“, mehrfach soll auch der Begriff „Maulwurf“ gefallen sein, berichtete das Branchenportal "Medieninsider" weiter.

Laut Bericht griff die Chefredaktion auch zu drastischen Maßnahmen. So sollen Verbindungen von Festnetztelefonen, Netzwerke und auch die E-Mail-Kommunikation der SZ-Journalisten ausgewertet worden sein. Der Betriebsrat habe diesen Maßnahmen im Vorfeld sogar zugestimmt.

„Reporter ohne Grenzen“ schlägt Alarm 

Reporter ohne Grenzen schlug bereits Alarm. „Wir sehen den Quellenschutz in Gefahr!“

 

  

 

Die SZ erklärt sich unterdessen in einer Stellungnahme. „Die Süddeutsche Zeitung toleriert keinerlei Angriff auf den Schutz der Pressefreiheit, weder von außen noch von innen. Auch wenn es sich bei den im Medieninsider wiedergegebenen Äußerungen aus der Redaktionskonferenz vom 20. Dezember 2023 um teilweise emotionale, zugespitzte und persönliche Meinungsäußerungen und nicht um ,Geheimnisse’ handelte, so ist der Schutz von Informationen und letztlich auch Quellen unabdingbar mit dem jederzeit gewährleisteten Schutz der Räume verbunden, in denen Journalistinnen und Journalisten über ihre Arbeit sprechen.“

„Wenn dieser Schutz verletzt wird, liegt es im Interesse der gesamten Redaktion, diese Lücke zu schließen. Erst recht, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass das Redaktionsgeheimnis durch eine Straftat verletzt wurde – das Abhören bzw. Aufzeichnen einer vertraulichen Redaktionskonferenz und die Weitergabe dieser Aufnahme. Wie bei anderen Unternehmen auch gibt es für diesen Fall bei der SZ Regeln, wie dann vorzugehen ist. Selbstverständlich halten wir uns an diese Regeln, hier an eine entsprechende Betriebsvereinbarung. E-Mails von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern wurden zu keinem Zeitpunkt eingesehen.“
  

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