Neue Chance für Firmen durch Sanierungsverfahren

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Das österreichische Unternehmensinsolvenzrecht soll reformiert werden, um statt einer Zerschlagung stärker die Sanierung zu fördern. Künftig sollen ins Trudeln geratene Unternehmen bei Vorlage eines Sanierungs- und eines Finanzplans nach einer Prüfung durch Gericht und Verwalter ein Sanierungsverfahren in Eigenregie durchführen können.

Die dafür notwendige Zustimmung des Gläubigerausschusses soll für den Schuldner erleichtert werden: Nur mehr 50 Prozent Kapitalquote und 50 Prozent Kopfquote sind notwendig. Noch im August geht der Gesetzesentwurf des Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) in Begutachtung, in Kraft treten soll die Reform dann mit 1. Jänner 2010.

Für Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner steht besonders die Hilfe für junge Unternehmen mit wenig Erfahrung bei der Krisenbewältigung im Vordergrund. Die Wirtschaftskrise habe auch die Produktionsbetriebe schwer getroffen. Für 2009 rechnet der Minister mit einer Zunahme der Unternehmensinsolvenzen um 15 Prozent. "Sanieren statt ruinieren" stehe daher im Mittelpunkt der Reform, dies sei letztlich auch im Gläubigerinteresse.

Die geplante Vereinfachung und Vereinheitlichung der Rechtslage betonte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V): Anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren werde ein Insolvenzverfahren geschaffen, das bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans als "Sanierungsverfahren", sonst als "Konkursverfahren" geführt wird. Auch das Privatinsolvenzrecht solle reformiert werden, kündigte die Justizministerin an, einen Zeitpunkt dafür könne sie noch nicht nennen.

Durch die Neugestaltung des Insolvenzrechts werde sich "die Spreu vom Weizen" trennen, sagte Mitterlehner. Unternehmen, die nicht zur Fortführung geeignet sind, werden trotzdem in Konkurs gehen.

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