Neues Meinl Bank Gutachten

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Das vom Ex-Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) verfasste Gutachten zur angeblichen "Mündelsicherheit" von Wertpapieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL; heute: Atrium European Real Estate) "greife zu kurz" und könnte von "Nichtjuristen möglicherweise falsch verstanden werden". Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachtens des Sachverständigen Christian Imo.

Die Meinl Bank beharrt auch nach dem Bekanntwerden eines neuen MEL-Gutachtens darauf, dass die unangekündigten Rückkäufe von MEL-Zertifikaten nicht veröffentlichungspflichtig waren. In einer ersten Reaktion auf das neue Gutachten betont die Bank am Sonntag, dass die grundsätzliche Möglichkeit zu Rückkäufen sehr wohl im entsprechenden Kapitalmarktprospekt festgehalten worden sei.

MEL hatte Ende 2006 ein Gutachten von Wirtschaftsprüfer Göth, einem Vertrauter von Bankier Julius Meinl, anfertigen lassen, in dem dieser damals zu dem Schluss kam, dass die MEL-Papiere "zur teilweisen Veranlagung von Mündelgeld geeignet" seien. Nur wenige Monate später, Ende August 2007, platzte der Skandal um die verheimlichten MEL-Aktienrückkäufe. Die Papiere der Immobiliengesellschaft stürzten daraufhin ins Bodenlose und das Gutachten verschwand von der MEL-Homepage.

Das Ergebnis des Gutachtens von Göth sei zum Zeitpunkt seiner Erstellung zwar vertretbar gewesen, es greife jedoch zu kurz, weil es auf die damals erkennbare Corporate-Governance-Problematik von MEL nicht eingehe. Das Gutachten Göth sei daher in einigen Punkten zwar unvollständig, jedoch nicht falsch, so Imo laut dem Bericht.

Imo kritisiert aber, dass das Gutachten von Nichtjuristen möglicherweise falsch verstanden werden konnte, weshalb es weder dem Vertrieb noch dem breiten Anlegerpublikum hätte vorgelegt werden dürfen. So habe die Gefahr einer fundamentalen Fehlinterpretation bestanden, als daraus eine generelle Eignung von MEL als Mündelgeldveranlagung abgeleitet werden konnte.

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