Nullverzinsung von Sparbüchern gesetzeswidrig

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Banken müssen für Sparbücher Zinsen bezahlen. Wie das Sozialministerium am Donnerstag mitteilte, hat der Oberste Gerichtshof Zinsgleitklauseln, die vorübergehend zu einem Entfall der Verzinsung führen können, für gesetzeswidrig erklärt. Zur Frage einer angemessenen Mindestverzinsung hat sich der OGH nicht geäußert.

Der für Konsumentenschutz zuständige Sozialminister Hundstorfer droht den Banken dennoch mit Musterprozessen, sollten sie nicht den OGH-Spruch zum Anlass nehmen und die derzeit extrem niedrigen Zinsuntergrenzen anheben. "Ich werde es nicht zulassen, wenn die Banken weiterhin Sparbuchinhaber ausnutzen, die nicht die gleiche wirtschaftliche Macht haben, um sich gegen solche unfairen Zinsregelungen zu wehren", kündigte Hundstorfer an.

Keine Aussage machte der OGH zur Frage, wie hoch eine angemessene Mindestverzinsung sein müsste. Nach Ansicht des Konsumentenschutzministeriums macht es aber "wirtschaftlich zweifellos keinen ins Gewicht fallenden Unterschied, ob man für sein Sparbuch Null Prozent oder 0,0625 Prozent bzw. 0,125 Prozent Zinsen erhält, wie das bei einigen Banken der Fall sei.

Eine Verzinsung von 0,125 Prozent bei einem Sparbuch mit einer Einlage von 10.000 Euro bringe nach Abzug der Kapitalertragsteuer nur einen jährlichen Zinsertrag von 9,38 Euro.

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