In der Causa um die ehemalige Meinl European Land schießen sich Anlegeranwälte weiter auf die Republik Österreich und die Oesterreichische Kontrollbank ein. Die Rechtsvertreter werfen der Finanzmarktaufsicht vor, die Kapitalmarktprospekte der MEL nicht geprüft und "keinerlei schadensverhindernde Maßnahmen" ergriffen zu haben.
Bei der Kontrollbank orten sie eine "schuldhafte Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Pflichten". Sie hätte als Alleinaktionärin der MEL die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe im Sommer 2007 verhindern müssen. Die Anwälte sehen die Republik bzw. die Kontrollbank in der Haftung.
In rund jeweils 800 Schreiben haben sie von den Institutionen einen Verjährungsverzicht verlangt, von der Republik bisher aber keine Antwort bekommen. Es droht eine Flut von Schadenersatzklagen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
In den Augen der Anwälte hätte die FMA die MEL-Prospekte inhaltlich prüfen müssen. Die Behörde hatte stets betont, lediglich für die Vollständigkeit verantwortlich zu sein. Aufgrund dieser Versäumnisse der FMA "hat die Republik ein rechtswidriges, kausales und schuldhaftes Verhalten zu verantworten", lautet der Vorwurf.
Auch von der Kontrollbank verlangen die Juristen Schadenersatz. Sie argumentieren, dass die OeKB de facto Alleinaktionärin der MEL gewesen sei.