E.ON darf Kraftwerke von Electrabel übernehmen

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Die EU-Kommission hat dem deutschen Versorger die Übernahme zweier Kraftwerke des belgischen Stromversorgers Electrabel erlaubt.

Auch kann E.ON im Zuge eines Tauschgeschäfts mit Electrabel Stromerzeugungskapazitäten in Belgien und den Niederlanden erwerben. Das Vorhaben werfe keine wettbewerbsrechtliche Bedenken auf, da E.ON seine nicht sehr starke Stellung auf den belgischen und niederländischen Märkten durch die Übernahme nur unwesentlich ausbauen könne, erklärte die Kommission.

Die Vereinbarung von E.ON und dem zur französischen GdF-Suez-Gruppe gehörenden belgischen Versorger Electrabel ist Konsequenz von Auflagen der EU-Kommission.

E.ON hatte 2008 unter anderem mit diesem Zugeständnis eine drohende Kartellstrafe abgewendet. Electrabel soll im Zuge eines Tauschgeschäfts Kraftwerke und Strombezugsrechte von E.ON in Deutschland übernehmen. Über dieses Vorhaben entscheidet die europäische Wettbewerbsaufsicht am 16.10.

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