Weichenstellungen über AUA in den nächsten Tagen

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Mit dem neuen Angebot der Lufthansa für wettbewerbsrechtliche Zugeständnisse an die EU-Kommission haben sich die Chancen grünes Licht für den Deal mit Austrian Airlines (AUA) stark verbessert. Wie es in informierten Kreisen hieß, beziehen sich die Zugeständnisse der deutschen Airline primär auf die von der EU-Kommission besonders streng geprüfte Strecke Wien-Frankfurt sowie auch auf die Strecke Wien-Genf.

Damit der Deal fristgerecht vor Monatsende über die Bühne gehen kann, müssten in den nächsten Tagen die Weichenstellungen in Brüssel erfolgen. Vorausgesetzt der EU-Kommission reichen die Zugeständnisse der deutschen Kranich-Airline - die EU-Behörde forderte am Freitag noch "Klarstellungen" - könnte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in wenigen Tagen einen Entwurf für eine Wettbewerbsentscheidung der EU-Kommission vorlegen. Dieser muss aus formalen Gründen noch dem Beratungsausschuss für Unternehmenszusammenschlüsse zu Konsultationen vorgelegt werden. In dem Gremium sitzen Experten der 27 EU-Staaten, es kann keinen Einspruch erheben oder die Entscheidung verzögern. In der Kommission heißt es, der Ausschuss werde ad hoc einberufen, dazu bedürfe es einer Vorankündigung von einigen Tagen.

Außerdem muss die EU-Kommission den Entwurf von Kroes noch intern mit anderen Generaldirektionen, etwa dem Verkehrsressort von Kommissar Antonio Tajani, und mit ihrem juristischen Dienst abklären. Bei Tajani ist noch das Verfahren durch über die staatliche Beihilfe in Höhe von 500 Mio. Euro an die AUA offen. Hier dürften die Würfel aber bereits zugunsten der AUA gefallen sein. Tajani hatte vergangenen Woche erklärt, "was die staatliche Beihilfe betrifft, so denke ich, können wir zu einer positiven Entscheidung kommen".

Allein aus Verfahrensgründen scheint es fraglich, ob das EU-Kommissionskollegium den Deal auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am kommenden Mittwoch (22. Juli) noch absegnen kann. Doch die Annahme der Entscheidung durch die ganze Kommission dürfte letztlich am wenigsten Probleme bereiten - der formelle Beschluss kann auch noch im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen, wenn sich die Kommissare bereits in die Sommerferien verabschiedet haben.

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