Rechnungshof klärt Prüfkompetenz für Skylink

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Angesichts des Bau-Debakels um den Ausbau des Flughafens Wien lässt der Rechnungshof (RH) untersuchen, ob er nicht doch für die Flughafen Wien AG zuständig ist. Derzeit werde geprüft, in wie weit im Syndikatsvertrag eine Beherrschung durch die öffentliche Hand vorliegt, sagte RH-Sprecherin Helga Berger am Mittwoch zur APA.

Im Fall eines positiven Ergebnisses würde eine Prüfung eingeleitet. Sollte der Flughafen anderer Meinung sein, müsste die Frage - ähnlich wie schon bei der AUA - vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) ausgestritten werden, was allerdings Jahre dauern wird.

Geprüft wird der Syndikatsvertrag in der Rechtsabteilung des Rechnungshofs. Laut Verfassung ist der RH für Unternehmen zuständig, in denen die öffentliche Hand mindestens 50 Prozent des Stamm- Grund oder Eigenkapitals hält oder die er betreibt. "Einer solchen finanziellen Beteiligung ist die Beherrschung von Unternehmungen durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen gleichzuhalten", heißt es darin weiter.

Land Niederösterreich und Stadt Wien halten an der Flughafen Wien AG jeweils nur 20 Prozent. Die Anteile sind syndiziert, d.h. die beiden Hauptaktionäre stimmen sich bei Abstimmungen ab und haben ein wechselseitiges Übernahmerecht an den Anteilen. Weitere 10 Prozent der Aktien hält eine Mitarbeiterstiftung, die restlichen 50 Prozent sind in Streubesitz.

Die beiden Kernaktionäre der Flughafen Wien AG sehen keinen Grund für weitere personelle Konsequenzen wegen des Bau-Desasters. Auch von einem Treffen zwischen Bürgermeister Häupl und dem niederösterreichischen Landeshauptmann Pröll, das es laut "Wirtschaftsblatt" in der Causa geben sollte, wollte man am Mittwoch weder im Wiener Rathaus noch in St. Pölten etwa wissen.

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