Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem südkoreanischen Technologieriesen Samsung den Vertrieb von zwei Tablet-PCs in Deutschland verboten. Damit konnte sich der Konkurrent Apple durchsetzen. Der Vertrieb der beiden Modelle Galaxy Tab 10.1 sowie des Galaxy Tab 8.9 sei in Deutschland unzulässig, sagte der Vorsitzende des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts, Wilhelm Berneke, am Dienstag in Düsseldorf.
Der Flachcomputer 10.1 verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell den Apple-iPad in "unlauterer Weise" nachahme. Das aktuelle Samsung-Modell ist von dem Urteil nicht betroffen.
Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter Samsung Electronics GmbH in erster Instanz untersagt, den "Samsung Galaxy Tab 10.1" in den Ländern der Europäischen Union zu verkaufen. Der koreanische Mutterkonzern selbst darf das Gerät nach einem Urteil aus dem September 2011 in Deutschland nicht an die Kunden verkaufen.