In Richtung Bestechungsdelikt

Skandal um Patienten-Daten: Justiz prüft

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Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft, ob Bestechung vorliegt.

Den rund 350 Ärzten, die Daten über die Medikamentenverschreibung für ihre Patienten an ein Marktforschungsunternehmen verkauft haben sollen, drohen nicht nur berufliche, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft kündigte am Dienstag an, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen. Und die Datenschutzkommission prüft, ob die Ärzte eventuell gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben.

Der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Erich Mayer, erklärte, seine Behörde prüfe, ob der Anfangsverdacht für ein Bestechungsdelikt erfüllt sei. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft untersuche, ob es sich bei den Ärzten um Amtsträger handelt und der Verkauf der Daten um 432 Euro pro Jahr ein "pflichtwidriges Amtsgeschäft" sei. Es werde nicht aufgrund einer Anzeige sondern amtswegig geprüft, ob ein Anfangsverdacht in diese Richtung gegeben sei, erklärte Mayer.

Die Datenschutzkommission wiederum prüft, ob die Ärzte eventuell gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben, kündigte Eva Souhrada-Kirchmeyer, geschäftsführendes Mitglied der Kommission im Ö1-"Morgenjournal". Die Datenschutzkommission will Berichten nachgehen, wonach die an sich verschlüsselten Daten auf einzelne Patienten zurückgeführt werden könnten. Sollte tatsächlich gegen das Datenschutzgesetz verstoßen worden sein, dann könne die Kommission eine Empfehlung aussprechen, etwa über eine bessere Verschlüsselung oder dass Daten eben gar nicht weitergegeben werden. Allerdings sind dies letztlich zahnlose Maßnahmen. Denn derartige Empfehlungen der Datenschutzkommission sind rechtlich nicht durchsetzbar.

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