Polizei-Messgerät an seinen Grenzen

Mutter im Kokain-Rausch: Achtfache Überschreitung des Drogenfahrverbots

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Der 34-jährigen Charli Charalambous, wurde das Fahren verboten, nachdem von der Polizei festgestellt wurde, dass sie nach einer Nacht des Kokainkonsums noch immer achtfach über der Fahrverbotsgrenze lag. 

Das ganze spielte sich bereits am 17. November letzten Jahres in Wirral, Merseyside ab. Gegen 15 Uhr wurde ein Speicheltest durchgeführt, welcher eindeutige Hinweise auf Kokain ergab.

 

 

 

Drogen-Test an seinen Grenzen

Doch nicht nur das: Laborergebnisse zeigten später, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Anhaltung die höchste polizeiliche Aufzeichnung des Abbauprodukts der Droge (Benzoylecgonin oder BZE) in ihrem Blut hatte. So soll der Charalambous-Wert, bei 400 Mikrogramm Benzoylecgonin (BZE) pro Liter Blut gelegt haben. Das skurrile: Die Polizei kann gar keine Werte über 400 mcg/l erfassen!

Charalambous Anwältin, Rebecca Boswell, rechtfertigt jetzt vor Gericht, dass sich ihre Mandantin gut genug gefühlt hätte, sich ans Steuer zu setzten. Schließlich hätte sie ja zuvor 12 Stunden geschlafen und etwas gegessen!

Auch behauptet sie: „Das Kokain war nicht in ihrem System. Es war das Abbauprodukt von Kokain, das in ihrem System war.

und

„Charalambous fährt seit seinem 18. Lebensjahr und hat keine Vorstrafen als Fahrer und überhaupt keine Vorstrafen. Sie ist Mutter eines einjährigen Kindes und arbeitet in der Verwaltung. Ein Führerscheinentzug wird es sehr schwierig machen, weiterzumachen. Sie ist eine alleinerziehende Mutter, die wieder arbeiten möchte, aber das wird jetzt extrem auf sie beschränkt sein.”

Staatsanwältin Angela Blackmore wiederum, teilte dem Gericht allerdings mit, dass Charalambous zuvor drei feste Strafen wegen Trunkenheit und Unordnung verhängt worden sei.

Strafe: 12 Monate ohne Führerschein

Letztlich wurde Charalambous 12 Monate lang das Fahren verboten. Die Geldstrafe hält sich in Grenzen: 120 Dollar und eine Zahlung von 168 Dollar an Kosten und einem Opferzuschlag.

Im Gespräch mit Charalambous sagte der Friedensrichter: „Es ist immer enttäuschend, eine Person mit zuvor gutem Charakter für ein Vergehen wie dieses zu sehen." 

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