Coronavirus

25 Euro Strafe bei Nicht-Tragen einer FFP2-Maske

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Wer ab Montag keine FFP2-Maske trägt, muss Strafe zahlen.

Wer gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske verstößt, muss künftig mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen. Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die am Freitag kundgemacht wurde.
 
Bereits am vergangenen Donnerstag hat der Hauptausschuss des Nationalrates die neue Verordnung zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns beschlossen. Neben der erweiterten Abstandspflicht von einem auf zwei Meter wurden damit die Ausgangsbeschränkungen auch um die Pflicht ergänzt, u.a. im Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistern FFP2-Masken zu tragen. Mit der neuen Verordnung wird nun eine Strafe von 25 Euro für jene verfügt, die sich nicht an diese FFP2-Maskenpflicht halten. In Kraft treten die neuen Maßnahmen am Montag (25. Jänner).
 

FFP2-Maskenpflicht in Wien auch in Amtsgebäuden

Am Montag tritt bundesweit die FFP2-Maskenpflicht u.a. für öffentliche Verkehrsmittel und im Lebensmittelhandel in Kraft. Wien weitet die Vorgabe aus: So ist dann auch das Betreten von Amtsgebäuden für Kundinnen und Kunden nur noch mit FFP2-Masken möglich. Die Hausordnung werde entsprechend geändert, teilte das Rathaus am Samstag in einer Aussendung mit.
 
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hielt dazu fest, dass seit Beginn der Corona-Pandemie der "maximale Schutz" von Mitarbeitern, Kunden sowie Bürgern oberste Priorität habe: "Diese Linie zieht die Stadt auch weiterhin konsequent durch."
 
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