Coronavirus

2G auf Unis für Experten ''grundrechtswidrig''

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Die Wirtschaftsuniversität Wien führt im kommenden März ein striktes 2G-Regime ein. Nach der Ankündigung der Rektorin Hanappi-Egger gab es viel Kritik. Jetzt haben sich erstmals auch Verfassungsrechts-Experten zu der Thematik zu Wort gemeldet.

Laut Karl Stöger, Professor für Verfassungs- und Medizinrecht an der Universität Wien, könnte ein Ausschluss der Ungeimpften den Grundrechten widersprechen.

Andreas Janko, Professor am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz verweist in der "Presse" auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In dem stehe, dass eine Impfpflicht zwar prinzipiell zulässig sei, jedoch die Rechtsfolgen eines Verstoßes nicht unverhältnismäßig sein dürfen: „Sie dürfen nicht so weit gehen, dass man Impfunwillige quasi vom gesellschaftlichen Leben ausschließt“, so Janko zur “Presse”.

“Wenn man alles zusammennimmt – die Geldstrafen, das Verbot, in Lokale zu gehen, den Ausschluss vom Studium, dann wäre die Impfpflicht auf einmal mit einem massiven Sanktionenpotenzial ausgestattet“, wird der Rechtsxperte in der “Presse” zitiert.

Summa summarum wäre das für Janko dann „grundrechtswidrig“. Auch weil sich die Situation der Corona-Pandemie durch Omikron maßgeblich verändert habe, sprich zwar eine schnellere Verbreitung des Virus, aber auch mildere Symptome und weniger Spitalsauslastung, werde die WU dazu gezwungen sein, "ihre Maßnahme nochmals zu überdenken", so Janko. 

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