Coronavirus

550 € (!) Strafe für Klimmzüge in Wiener Park

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Noch vor wenigen Tagen versprach der Magistrat Wien, "sehr menschlich" bei den Anzeigen nach den Corona-Gesetzen vorzugehen. Jetzt aber muss ein Wiener 550 € zahlen, weil er im Park sportelte.

"Wir werden dafür sorgen, dass das nicht zu heftig wird - die Höchststrafe wird nach einem Einspruch sicher fast nie zu zahlen sein", hörte oe24 noch vor wenigen Tagen im Magistrat Wien zum Vollzug der Corona-Gesetze. Wie berichtet, sind ja die Bezirksbehörden (in Wien und anderen Statutarstädten die Magistrate) für die Zustellung und Bearbeitung der Anzeigen sowie auch für die Einsprüche der angezeigten Personen zuständig. Die Polizei erstattet zwar die Anzeige, sie verhängt aber kein Strafmaß.

Am 27. März wurde auch ein junger Hobby-Sportler von der Wiener Polizei angezeigt, weil er allein (!) im Kurpark Oberlaa Klimmzüge gemacht hat. Er bekam eine Anzeige, weil er angeblich gegen das Epidemiegesetz verstoßen hätte. Der Sportler verfasste daraufhin einen Einspruch, der eigentlich nach den bisher bekannten Aussagen der Bundesregierung durchaus berechtigt gewesen sein müsste: Immerhin machte der Wiener allein und im Freien nur sein Krafttraining.

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© oe24
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Doch jetzt veröffentlichte ein Mitarbeiter der Wiener Wochenzeitung "Falter" auf Twitter, wie der Magistrat Wien auf den Einspruch des Hobby-Sportlers reagiert hat: Er wurde zu 500 € Geldstrafe verdonnert, 50 € kamen noch "als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens" dazu - und im Fall einer Zahlungsverweigerung werde eine "Ersatzarreststrafe vollzogen".

Magistrat reagiert: "Sportplatz illegal betreten"

Nach Erscheinen des oe24-Berichts reagierte nun der Wiener Magistrat: "Wir haben es hier rein rechtlich mit dem Tatbestand der vorsätzlichen Missachtung eines abgesperrten Sportplatzes zu tun. Aus der Anzeige geht klar hervor, dass sich der Angezeigte in einen mehrfach mit Sperrbändern und Warnschildern als Sportplatz ausgewiesenen Bereich begeben hat."

Und zu der trotz Einspruch sehr hohen Strafe meinte eine Sprecherin des Magistratsdirektors: "In seinem Einspruch gab der Mann lediglich an, dass er Student ist und nebenbei arbeitet – daraus lässt sich noch nicht erkennen, wie hoch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind."

Die Magistratsdirektion empfiehlt dem Studenten beim Verwaltungsgericht gegen das Straferkenntnis Beschwerde einzulegen.

 

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