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Riesiges Datenleck: Privatadressen von VdB und Strache im Netz

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Datenleck-Skandal: Ein Register des Wirtschafts- und Finanzministeriums soll tiefe Einblicke in private Daten von über eine Million Bürger geben.

Wien. Die NEOS orten im Wirtschafts- und Finanzministerium und in der Wirtschaftskammer rund um die Abwicklung des Härtefall-Fonds ein riesiges Datenleck, das die persönlichen Daten von mehr als einer Million Unternehmern öffentlich einsehbar macht. Für Freitag wurde eine Pressekonferenz mit der Präsentation von näheren Details mit NEOS-Digiatlisierungssprecher Douglas Hoyos angekündigt. Konkret soll über die Homepage des Wirtschaftsministeriums ein Register mit Namen, persönliche Adressen und Geburtstagsdaten einsehbar sein – darunter auch private Daten von heimischen Politikern.
 
Namentlich genannt werden etwa Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, namhafte Schauspieler und sonstige Prominente. Grundsätzlich neu sei das Register nicht, sagt Hoyos. Aber es gebe auf jeden Fall einen Zusammenhang mit dem Härtefallfonds. Näheres wolle er aber erst bei der Pressekonferenz am Freitag bekanntgeben.
 
Strache erzürnt. oe24 erreichte ein Auszug aus dem Ergänzungsregister für sonstige Betroffene von Ex-Vizekanzler HC Strache. Das Dokument beinhaltet dabei höchst sensible Informationen, die durch das Datenleck an die Öffentlichkeit gelangten. So konnte beispielsweise die private Adresse des DAÖ-Politikers eingesehen werden – ein skandalöses Sicherheitsrisiko. 
 
Riesiges Datenleck: Privatadressen von VdB und Strache im Netz
© zvg/oe24
× Riesiges Datenleck: Privatadressen von VdB und Strache im Netz
Skandal: Sowohl private Adressen, als auch sensible Unternehmens-Daten konnten öffentlich abgerufen werden
 

Wirtschaftsministerium: Register bereits seit 11 Jahren öffentlich

Die öffentliche gewordenen Daten stammen offenbar aus einem sogenannten "Ergänzungsregister für sonstige Betroffene", das laut Wirtschaftsministerium seit elf Jahren öffentlich einsehbar sei. Laut Hoyos geht es dabei um Selbstständige, die einmal ein zusätzliches Einkommen durch Vermietungen und Verpachtungen gehabt hätten. Allerdings seien auch Personen betroffen, auf die diese Faktoren nicht zutreffen.
 
Das Wirtschaftsministerium wies Donnerstagabend darauf hin, dass die gegenwärtige Umsetzung des Ergänzungsregisters in einer Verordnung aus dem Jahr 2009 geregelt sei, welche vom damaligen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) erlassen wurde und in dieser Form seit elf Jahren unverändert bestehe.
 
Das Ergänzungsregister sei als öffentliches Register zu führen. Es sei ursprünglich bei der Datenschutzkommission, der späteren Datenschutzbehörde, angesiedelt gewesen und sei Ende 2018 dem Wirtschaftsministerium übertragen worden, so das Ministerium. Man stehe aber einer rechtlichen Anpassung und Verbesserung jederzeit offen gegenüber. "Jedenfalls ist festzuhalten, dass es sich weder um ein Datenleck noch um Datenklau handelt.
 
Die Wirtschaftskammer betonte am Donnerstag, dass man alle Datenschutz-Vorgaben eingehalten habe. "Bei der Gestaltung der Härtefall-Fonds-Applikation wurden alle rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes eingehalten. Vor der Online-Schaltung wurde die Härtefall-Fonds-Applikation von einer externen Sicherheitsfirma speziell überprüft und auf Schwachstellen untersucht, um die Daten bestmöglich zu schützen. Dabei wurden keine Lücken festgestellt", sagte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
 
Das bei der Datenschutzproblematik angesprochene Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) stehe nicht im Verantwortungsbereich der Wirtschaftskammer. Es bestünden auch keine technischen Schnittstellen zur Härtefall-Fonds-Applikation. Im Rahmen der Abwicklung des Härtefall-Fonds sei bei der Bereitstellung von Service-Informationen auf das seit 2004 bestehende, öffentlich-zugängliche Register lediglich hingewiesen. Nicht protokollierte Einzelunternehmen (Unternehmer, die nicht im Firmenbuch stehen) können im Register ihre GLN (Global Location Number) abfragen.
 
 

Statement der Wirtschaftskammer

 
Von Seiten der Wirtschaftskammer heißt es: "Die Wirtschaftskammer hält fest: bei der Gestaltung der Härtefall-Fonds-Applikation wurden alle rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes eingehalten. Vor der Online-Schaltung wurde die Härtefall-Fonds-Applikation von einer externen Sicherheitsfirma speziell überprüft und auf Schwachstellen untersucht, um die Daten bestmöglich zu schützen. Dabei wurden keine Lücken festgestellt.

Das bei der Datenschutzproblematik angesprochene Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) steht nicht im Verantwortungsbereich der Wirtschaftskammer. Es bestehen keine technischen Schnittstellen zur Härtefall-Fonds-Applikation. Im Rahmen der Abwicklung des Härtefall-Fonds wurde bei der Bereitstellung von Service-Informationen auf das seit 2004 bestehende, öffentlich-zugängliche Register lediglich hingewiesen. Nicht protokollierte Einzelunternehmen (Unternehmer, die nicht im Firmenbuch stehen) können im Register ihre GLN (Global Location Number) abfragen."
 
 

 

 
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