Coronavirus

Alle Details: So funktioniert das 'Reintesten'

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Covid-Tests als Zugangsvoraussetzung bei Veranstaltungen sowie für Mitarbeiter in Branchen mit Kundenkontakt

Das Gesundheitsministerium hat in der Nacht auf Samstag einen Antrag für das "Reintesten" bei Veranstaltungen und für verpflichtende Berufsgruppen-Testungen an die Parlamentsfraktionen übermittelt. Die ursprünglich für das "Freitesten" aus dem aktuellen Lockdown vorgesehenen Regeln werden in dem der APA vorliegenden Entwurf konkretisiert, der Spielraum des Gesundheitsministers eingeschränkt. Explizit von Zugangskontrollen mittels Corona-Test ausgenommen ist der Handel.
 
Der ursprüngliche Plan der Regierung hatte ja vorgesehen, dass man sich auch aus dem bis 24. Jänner laufenden Lockdown freitesten und so unbeschränkt den Handel, aber auch die Gastronomie nutzen kann. Dies war von der Opposition aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt und damit zu Fall gebracht worden, da mit einer Blockade im Bundesrat eine Verzögerung von rund zwei Monaten einher gegangen wäre.
 

Zwei Schwerpunkte

Die nun vom Gesundheitsministerium vorbereiteten Änderungen im Epidemiegesetz und im Covid-19-Maßnahmengesetz regeln zwei Schwerpunkte: Erstens erlauben sie die Kontrolle von Covid-Tests vor Veranstaltungen sowie als Zutrittsvoraussetzungen zu "Betriebsstätten und bestimmten Orten", bei denen es zu "länger andauernden Interaktionen mit anderen Personen kommt". Die genauen Details müsste Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) per Verordnung festlegen. Damit könnte festgelegt werden, dass beim Betreten von Pflegeheimen, Krankenanstalten, aber auch von Kunden im Gastgewerbe und in der Hotellerie, negative Covid-Tests vorgelegt werden müssen. Diese dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Wer in den letzten drei Monaten eine Covid-Erkrankung bewältigt hat, muss sich nicht testen lassen. Nach Angaben von Regierung und SPÖ vom Freitag soll die Gastronomie von diesem "Reintesten" ausgenommen sein. Explizit ausgenommen ist laut den Erläuterungen zum Gesetz aber nur der Handel.
 
Zweiter Schwerpunkt der Neuregelung sind verpflichtende Corona-Tests für bestimmte Berufsgruppen. Konkret soll festgelegt werden, dass bestimmte Arbeitsstätten nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden dürfen - und zwar dann, wenn es dort zu Kundenkontakt kommt, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden können oder wenn es um Pflegeheime und Krankenhäuser geht. Auch hier müsste Anschober die genauen Branchen per Verordnung festlegen. Akzeptiert werden (wie auch beim "Reintesten" der Kundschaft) auch die Ergebnisse öffentlicher Screeningprogramme sowie von den Betrieben und Veranstaltern selbst organisierte Testungen. Wer sich nicht testen lassen will, darf alternativ FFP2-Maske tragen, so lange er keinen Kontakt mit besonders anfälligen ("vulnerablen") Personengruppen hat.
 

Verordnungsermächtigung eingeschränkt

Gegenüber dem Entwurf für das "Freitesten", den die Oppositionsparteien geschlossen abgelehnt hatten, wird die Verordnungsermächtigung für Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) im aktuellen Entwurf eingeschränkt. Ursprünglich hätte Anschober per Verordnung im Alleingang festlegen dürfen, welche Rechtsfolgen an die Bestätigung eines Corona-Tests geknüpft werden sollten. Dies war von Opposition und Ländern, aber auch vom Verfassungsdienst im Kanzleramt als zu unbestimmt und damit potenziell verfassungswidrig abgelehnt worden. Nun wird im Gesetz klarer geregelt, für welche Zwecke ein negatives Testergebnis verlangt werden darf.
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