Auch an den Gerichten und Staatsanwaltschaften fällt in Wien ab 1. März die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske in den parteiöffentlichen Bereichen wie etwa Verhandlungssälen.
Das bestätigte man auf APA-Anfrage im Justizministerium. In den anderen Bundesländern gilt die generelle Maskenpflicht an Gerichten schon seit längerem nicht mehr.
In der Justiz richtet sich die Regelung über die Maskenpflicht jeweils nach den Vorschriften für die jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel am Standort. Da in Wien noch bis Ende Februar in den Öffis Maske getragen werden muss, gilt dies auch für die parteiöffentlichen Bereiche bei Gericht - also etwa die Verhandlungssäle bzw. die Räumlichkeiten davor. Während der Verhandlung kann der Richter bzw. die Richterin über etwaige Erleichterungen entscheiden, etwa über das Abnehmen der Maske bei der Aussage.