Coronavirus

Ausreisetestpflicht für nächste Gemeinde in Tirol

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Ab Samstag bis vorerst 19. April gilt in Weißenbach am Lech eine Ausreisepflicht.

Die Gemeinde Weißenbach am Lech im Tiroler Außerfern wird wegen eines erhöhten Corona-Infektionsgeschehens mit einer Ausreisetestpflicht versehen. Diese gilt von morgen, Samstag, bis vorerst inklusive 19. April, teilte das Land mit. In der Gemeinde mit 1.252 Einwohnern sind derzeit 30 Personen infiziert. Als Nachweis bei der Ausreise gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Negativer Test erforderlich

Einen negativen Corona-Test müssen alle Personen vorweisen, die sich im Gemeindegebiet - mit Ausnahme des Ortsteils Gaicht - aufgehalten haben und dieses verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben, so das Land. Ein Corona-Test kann auch außerhalb der Gemeinde vorgenommen werden. In Weißenbach steht ein erweitertes Testangebot zur Verfügung.

Durchreise möglich

Eine Durchreise durch Weißenbach am Lech ohne Zwischenstopp ist laut den Verantwortlichen auch ohne Test möglich. Somit bestünden für Pendler aus dem Lech- und Tannheimertal keine Einschränkungen. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie für Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gelte die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen, wurde betont. 

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