Coronavirus

Bisher mehr als 200.000 Auffrischungen in Österreich

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Abraten von Antikörpertests zur Impfentscheidung.

In Österreich haben bisher mehr als 200.000 Menschen eine Auffrischung ihrer Corona-Schutzimpfung erhalten. Empfohlen ist die Boosterimpfung vorrangig für Personen über 65 Jahren und für Gesundheitspersonal. Auch Risikopatienten und mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson Geimpfte sind zur Auffrischung aufgerufen. Alle anderen ab 16 Jahren sollen neun bis zwölf Monate nach der Grundimmunisierung abwarten, sagte Maria Paulke-Korinek vom Gesundheitsministerium im ORF-Radio.

"Die Daten weisen immer mehr darauf hin, dass es wirklich auch bei den Covid-19-Impfstoffen so sein dürfte, dass wir einfach diese drei Dosen brauchen. Und wenn das Immunsystem diese drei Dosen sozusagen gesehen hat, dass dann wirklich ein optimaler, guter, breiter, sehr, sehr hoher Schutz, sehr, sehr hoch ausgeprägt, gegen Covid-19 vorherrscht", erläuterte Paulke-Korinek, Leiterin der Abteilung für Impfwesen. Genesene, die nur eine Impfung erhalten haben, werden wie vollständig Geimpfte gesehen, sie müssen eine einzelne Auffrischung erhalten.

Das Nationale Impfgremium empfiehlt derzeit, dass die Auffrischung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer erfolgen soll. "Und zwar einfach deswegen, weil es hier ja mittlerweile seitens der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA, Anm.) eine Zulassung für die dritte Dosis gibt. Sobald natürlich auch von anderen Produkten, etwa von Moderna, eine Zulassung für die dritte Dosis da ist, werden natürlich beide Impfstoffe empfohlen werden", betonte Paulke-Korinek im Ö1-"Mittagsjournal". Die Entscheidung der EMA wurde für den 25. Oktober angekündigt.

Unterdessen aktualisierte das Gesundheitsministerium seine Informationen für das Gesundheitspersonal zur Corona-Schutzimpfung. Darin heißt es nun, dass Antikörpertestungen vor Covid-19-Impfungen zur Entscheidung, ob eine Impfung notwendig ist, "laut Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums weder sinnvoll, noch empfohlen" sind. Es sei "nicht bekannt, welche Antikörper-/Titerhöhe notwendig ist, damit ein sicherer Schutz vor Covid-19 gegeben ist (Ausnahme: Immunsupprimierte Personen um festzustellen, ob auf die Impfungen gegen COVID-19 angesprochen wurde)."

"Wenn basierend auf dem Nachweis von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 fälschlicher Weise und entgegen der medizinischen Empfehlungen von einer Impfung gegen Covid-19 abgeraten wird und die Person, der von einer Impfung abgeraten wurde, an Covid-19 erkrankt, so kann dies auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben, weil es klar im Gegensatz zur ausdrücklichen medizinischen Empfehlung steht", hieß es auch in einem Schreiben an die Landesimpfkoordinatoren, Landesgesundheitsräte und die Ärztekammer.

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