Das sind die Details zu den Impfmöglichkeiten und Empfehlungen je nach Personengruppe.
In Wien ist ab Samstag die Anmeldung zur Corona-Impfung auch für Fünf- bis Elfjährige möglich, geimpft werden die Kinder in der Bundeshauptstadt ab Montag. Die Auffrischung ("dritter Stich") ist für alle Erwachsenen nach sechs Monaten möglich, in Ausnahmefällen auch schon früher. Wien weicht auch hier ab und gibt die dritte Impfung ausdrücklich für alle nach vier Monaten frei. Im Folgenden die Details zu den Impfmöglichkeiten und Empfehlungen je nach Personengruppe.
IMPFUNG für UNTER-ZWÖLFJÄHRIGE
In Wien kann man Fünf- bis Elfjährige ab diesem Samstag bereits für die Corona-Impfung anmelden. Zwar wird die Zulassung der Impfung für diese Personengruppe durch die Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erst in den kommenden Wochen erwartet, Wien hat sich aber bereits dazu entschieden, die vorhandene Impf-Infrastruktur für die sogenannte "Off Label"-Verwendung zur Verfügung zu stellen. Im Wiener Austria Center wird dafür eine eigene Impfstraße eingerichtet, geimpft werden soll dann ab Montag, 7.00 Uhr.
Abseits von Wien wird die Impfung in den Impfzentren derzeit nicht angeboten; möglich ist eine solche (wie auch bisher schon) nur bei niedergelassenen Ärzten, sofern sie einen "Off Label"-Use durchführen. Laut den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums wird die Impfung von Unter-Zwölfjährigen "erst nach Prüfung und Zulassung durch die EMA empfohlen". Allgemein erwartet wird, dass diese Zulassung Ende November erfolgen könnte. Für die Gruppe der Zwölf- bis 15-Jährigen ist die Impfung schon länger zugelassen, für diese empfiehlt das NIG die Gabe des Impfstoffs von Biontech/Pfizer.
AUFFRISCHUNGSIMPFUNG ("Dritter Stich")
Auffrischungsimpfungen nach der erfolgten Grundimmunisierung sind laut den Anwendungsempfehlungen des NIG seit Anfang November grundsätzlich für alle Personen über 18 Jahren möglich - und zwar nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Zweitstich. Zuvor galt ein Intervall von neun Monaten. Die Verkürzung des Abstands erfolgte, weil klar wurde, dass der Impfschutz bereits früher nachlässt als ursprünglich angenommen.
Für bestimmte Personengruppen ist die neuerliche Impfung sechs Monate nach dem Zweitstich nicht nur möglich, sondern wird nun auch "dringend empfohlen". Dies gilt für Ältere ab 65 Jahren, Alters- und Pflegeheimbewohner, Risikopatienten oder für all jene, die mit zwei Dosen des Impfstoffs AstraZeneca geimpft wurden. Auch bestimmte Berufsgruppen mit hohem Ansteckungsrisiko (medizinisches Personal sowie jenes in pädagogischen Einrichtungen) sollen sich "dringend" bereits sechs Monate nach dem Zweitstich auffrischen lassen.
Etwas Verwirrung gab es zuletzt um die (in den Anwendungsempfehlungen des NIG ebenfalls vorgesehene) Möglichkeit, den dritten Stich bereits noch früher, nämlich schon nach vier Monaten, zu erhalten. In der aktuellen schriftlichen Version dieser Anwendungsempfehlung heißt es, dass die dritte Impfung in "begründeten Ausnahmefällen" bereits vier Monate nach der zweiten Impfung erfolgen kann. Zu den Ausnahmen zählt das NIG etwa eine zweimalige Impfung mit AstraZeneca, den Antritt einer längeren Reise oder besonders hohes Expositionsrisiko.
Zuletzt gab es vermehrt Berichte, dass Impfwillige, die sich vor Ablauf der sechs Monate neuerlich impfen lassen wollten, zum Teil von Ärzten abgewiesen wurden, andere nicht. Die Stadt Wien hat am Freitag nun klargestellt, dass in der Hauptstadt ausnahmslos alle Geimpften diese Möglichkeit vorfinden werden. Zuvor war dies nur den in den genannten Ausnahmefällen möglich - und das auch nur nach Absprache mit den Impfärzten. Unklar war zuletzt, ob es auch seitens des Nationalen Impfgremiums in diesem Punkt eine neue, präzisere Empfehlung geben könnte als derzeit am Tisch liegt.
Keinen Sinn macht laut den aktuellen Empfehlungen eine Auffrischung vor Ablauf von 120 Tagen (vier Monaten) zum Zweitstich. Eine solche Impfung würde auch nicht für den "Grünen Pass" als dritte Impfung gewertet. Für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren, die bereits zweifach geimpft sind, ist derzeit generell kein Drittstich empfohlen.
Prinzipiell sind laut den Empfehlungen für die dritte Impfung mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dabei soll bevorzugt "der gleiche Impfstoff wie für die vorhergehenden Immunisierungen eingesetzt werden". Das Vakzin von Moderna soll seit Anfang November aber generell nur mehr für Personen ab 30 Jahren verwendet werden. Grund dafür ist eine "vorläufige Unsicherheit" in Bezug auf "ein erhöhtes Risiko einer Myokarditis (Herzmuskelentzündung, Anm.) oder Perikarditis (Herzbeutelentzündung, Anm.)" nach diesen Impfungen bei jüngeren Personen. Für die Unter-30-Jährigen wird daher empfohlen, zur Auffrischung jedenfalls Pfizer/Biontech zu verwenden (auch wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde).
Personen, die mit dem Vakzin von Janssen (Johnson&Johnson) einmalig geimpft wurden, sollen eine weitere Impfung im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten, dabei ist vorzugsweise Pfizer/Biontech bzw. bei Über-30-Jährigen auch Moderna zu verwenden. Der Impfstoff war ursprünglich so konzipiert, dass nur ein Stich notwendig sein sollte. Der Impfschutz hat aber zu schnell stark nachgelassen. Auch geht das Gremium davon aus, "dass, wie bei allen anderen Impfstoffen auch, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach 6 Monaten erforderlich sein wird".
Für besonders gefährdete Personen - etwa Immunsupprimierte - gibt es spezielle Empfehlungen
ERSTSTICH und ZWEITSTICH
Der Erst- und Zweitstich ist generell für alle Personen ab zwölf Jahren in Österreich empfohlen. Für Kinder von zwölf bis 15 ist dazu der Impfstoff von Biontech/Pfizer vom NIG vorgesehen. Das Vakzin von Moderna soll derzeit nur für Über-30-Jährige verwendet werden.
EMPFEHLUNGEN FÜR GENESENE
Für all jene, die sich mit dem Corona-Virus vor einer Impfung infiziert haben, ist eine Erstimpfung etwa vier Wochen nach der Genesung empfohlen. Genesene, die nach der Infektion eine Impfung erhalten haben, werden wie Personen mit zwei Impfungen angesehen. Für diese ist eine Auffrischung ab sechs Monaten nach der Impfung vorgesehen - dies gilt auch, wenn die vorangegangene Impfung mit Janssen erfolgt ist.
Sollten genesene Personen bereits zwei Impfungen erhalten haben (Genesen und danach zwei Impfungen), ist derzeit bis auf weiteres keine weitere Impfung notwendig.
Kommt es zwischen dem ersten und dem geplanten zweiten Stich zu einer Infektion, dann sollte die zweite Impfung erst vier Wochen nach der Genesung erfolgen. In diesem Fall ist laut NIG auch eine dritte Dosis vorgesehen - und zwar ab sechs Monaten nach der zweiten Impfung.
IMPFDURCHBRÜCHE
Anders verhält es sich bei Impfdurchbrüchen nach zwei Impfungen: Sofern es danach zu einem Impfdurchbruch kommt (egal ob mit oder ohne Symptomen), wird derzeit keine weitere (dritte) Impfung empfohlen.
WAS BEDEUTET "OFF LABEL"?
Der Begriff "Off-Label-Use" bezieht sich laut dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen auf die Anwendung von Arzneimitteln, die noch nicht zugelassen sind bzw. "außerhalb der Bedingungen ihrer Zulassung" zur Anwendung kommen. Off-Label-Use ist grundsätzlich nicht verboten, es bedarf jedoch "erhöhten Sorgfalts- und besonderer Aufklärungspflichten", heißt es auf dem öffentlichen Gesundheitsportal des Gesundheitsministeriums (siehe: http://go.apa.at/x2g1fWp4). Insbesondere in der Kinderheilkunde ist demnach der Off-Label-Use verbreitet, da klinische Studien zur Anwendung von Arzneimitteln an Kindern und Jugendlichen oft fehlen.