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Grenzkontrollen in der EU wurden mangelhaft überprüft

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Die während der Coronapandemie erfolgten Grenzkontrollen sind laut Europäischem Rechnungshof unzureichend überprüft worden. Die Maßnahmen seien nicht gut koordiniert worden, zudem habe die EU- Kommission nicht ausreichend Informationen über die Grenzkontrollen eingeholt. 

Da Reisefreiheit eine der Grundfreiheiten der EU sei, hätte die Kommission sorgfältig prüfen müssen, ob alle während der Corona-Krise eingeführten Beschränkungen relevant und gerechtfertigt waren, sagte Rechnungshofprüfer Baudilio Tomé Muguruza.

Schengen- Regeln mussten eingehalten werden 

Dem Bericht zufolge habe die Überwachung nicht gewährleisten können, dass die Schengen-Regeln, die den freien Personenverkehr in der EU erleichtern, in vollem Umfang eingehalten wurden, hieß es. Zudem wiesen die Prüfer darauf hin, dass die EU-Staaten verantwortlich gewesen seien, die Maßnahmen umzusetzen. Die EU-Kommission habe aber den Auftrag, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Zu diesem Zweck habe die Kommission Leitlinien herausgegeben, die nach Ansicht der Prüfer aber nicht praxisorientiert genug gewesen seien.

Im Bericht heißt es zudem, dass die Mitteilungen, in denen die EU-Staaten die Kommission über die Grenzkontrollen informiert habe, keine ausreichenden Belege dafür enthielten, dass die Kontrollen verhältnismäßig und als letztes Mittel zum Einsatz gekommen seien. Zudem wird bemängelt, dass die Kommission nicht entschiedener gegen langfristige Grenzkontrollen vorgegangen sei.

Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich innerhalb des Schengen-Raums frei zu bewegen. Teil des Schengen-Raums sind insgesamt 22 EU-Länder und vier Nicht-EU-Länder. Dieses Recht kann jedoch zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit eingeschränkt werden. In solch einem Fall müssen die Mitgliedstaaten die EU-Kommission darüber informieren. Anschließend überprüft diese, ob die vorgesehenen Beschränkungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.

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