Gastronomie-Spartenobmann: Freiwillige Eintragung geht in Ordnung - Verpflichtung findet sich nicht in Verordnung - Sind keine Exekutivorgane.
Wien. Dass im Lichte des Coronavirus bald Listen von Personen erstellt werden sollen, die sich in gewissen Einrichtungen - etwa Krankenhäusern oder Gasthäusern - aufhalten, stößt nicht bei allen Einrichtungen auf Gegenliebe. Diese sollen die Listen nämlich führen, die Gäste sollen aber nicht verpflichtet sein, sich einzutragen.
Auch bei Veranstaltungen sollen Gästelisten geführt werden, um bei etwaigen Coronafällen die anderen anwesenden zu informieren. So soll eine starke Ausbreitung verhindert werden.
Die entsprechende Verordnung steht in der Kritik des Gastro-Spartenobmann in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Mario Pulker. Es sei unklar, welche Betriebsformen, wie etwa Würstelbuden im Freien, überhaupt betroffen seien - und er liest aus dieser jedenfalls heraus, "dass wir nicht verpflichtet sind, den Gast anzuhalten, damit er seine Daten einträgt. Das kann nur auf freiwilliger Basis passieren", betonte er am Mittwoch im Ö1-"Mittagsjournal" in Richtung der Bundesregierung und vor allem in Richtung Gesundheitsministerium.
Es gehe auch aus der Verordnung hervor, dass der Gast nicht genötigt werden könne, sich einzutragen bzw. sich verweigern könne. Keiner könne sich es leisten, einen Gast wegzuschicken, weil dieser sich nicht eintragen wolle. "Und daher ist diese Sache natürlich eine halbherzige Sache, weil auf der einen Seite es keine rechtliche Basis dafür gibt und auf der anderen Seite wir auch keine rechtliche Basis damit als Gastronomen in der Hand haben, um dem Gast zu sagen, er muss uns seine Daten geben. Und wir wollen das auch nicht", so Pulker.
Die Wirte seien keine Exekutivorgane und wollten keine sensiblen Daten haben. Man habe keine Lust auf Auseinandersetzungen mit den Gästen. In Nachbarländern habe sich auch gezeigt, dass Scherznamen eingetragen würden. In der Schweiz hätten sich bei Stichproben bis zu 70 Prozent falsche Angaben gefunden: "Und da muss man halt ganz klar sagen, das steht sich nicht dafür", so Pulker. "Im Jahr 2020 kann das ja nicht sein, dass wir Zetteln auflegen müssen, so sich die Leute eintragen, wenn sie einen Betrieb besuchen." Wenn sich ein Gast eintragen wolle, habe man "natürlich überhaupt kein Problem damit"; nach 28 Tagen würde man die Information vernichten.
Besser als ein geschlossener Betrieb wäre hingegen eine Gästeliste. Man sei etwa für die Corona-App, so der Gastro-Vertreter. "Das Ministerium soll endlich bitte eine App zertifizieren, die sollen sich die Kunden aufs Handy laden." Dass auch dies eine Problematik berge, sie ihm, Pulker, bewusst. Auch zu dieser könne man die Menschen nicht zwingen. "Aber man kann natürlich sagen, wenn ihr diese App nicht am Handy habt, dann kann man eben gewisse öffentliche Bereiche nicht mehr besuchen und nicht mehr betreten." Es sei vorstellbar, dies für die Gastronomie anzuwenden. Aber der Winter müsse erst weisen, was dann passiert.