Im Zuge der Öffnungsschritte nach Ende des allgemeinen Lockdowns passt die Katholische Kirche ihre Regeln für Gottesdienste an: Der Mindestabstand zwischen den Gläubigen wird auf einen Meter reduziert.
Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien sowie bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) ist eine FFP2-Maske zu tragen. Chorgesang ist mit 2G-Nachweis wieder möglich.
Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen, hieß es in einer Kathpress-Aussendung. Die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Um den Mindestabstand zwischen den Gottesdienstbesuchern einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das Absperren von Kirchenbänken vorzunehmen.
Eine entsprechende Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab Sonntag. Diese ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweise bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich. Dieser Bestimmung folgend hat der Bischof der Diözese Linz, Manfred Scheuer, per Dekret verfügt, dass angesichts der weiterhin angespannten pandemischen Situation in Oberösterreich in seiner Diözese noch bis 17. Dezember die bisherige Rahmenordnung gilt, also ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss und auch der Chorgesang ausgesetzt bleibt.