Weil ein Ehepaar während des Lockdowns Freunde besuchte, sollte es 1.200 € Strafe zahlen.
NÖ. Die Niederösterreicher waren, wie berichtet, am 20. März nach Tulln gefahren, um den Nachmittag bei Freunden zu verbringen. Ein überbesorgter Nachbar dürfte die Polizei informiert haben, die daraufhin anläutete. Die Kinder der Tullner, die zum Kaffeekränzchen eingeladen hatten, öffneten die Tür – und schickten dann den Besuch nach Aufforderung zu den Polizisten. Dabei trugen die Besucher sogar einen Mund- und Nasenschutz – dennoch bekamen sie beide je eine Bußgeld-Forderung von jeweils 600 Euro ausgestellt, die von der Bezirkshauptmannschaft hernach tatsächlich eingefordert wurde.
Beschwerde. Das Paar legte Beschwerde ein – und erhielt vom NÖ-Landesverwaltungsgericht Recht. Die Begründung könnte weitreichende Folgen haben: Erstens wäre der Aufenthalt in privaten Räumen zu keinem Zeitpunkt einem Verbot durch die Corona-Verordnung unterlegen. Und zweitens war auch die Fahrt hin rechtens, weil jeder jederzeit mit im selben Haushalt lebenden Personen auch für einen längeren Aufenthalt nach draußen durfte.