Regierungsanträge zur Risikogruppen-Definition und für mehr Unterstützung für Arbeitslose, Künstler und Familien beschlossen, Oppositionsanträge abgelehnt oder vertagt.
Wien. Der Sozialausschuss hat eine Reihe weiterer Covid-19-Gesetze zum Beschluss kommenden Dienstag ins Nationalratsplenum geschickt. Regierungsanträge von der Risikogruppendefinition bis zu (mehr) Unterstützung für Arbeitslose, Familien, Künstler und freiwilligem Engagement wurden vom Ausschuss abgesegnet. Anträge der Opposition zum Bereich Arbeit und Soziales blieben in der Minderheit oder wurden vertagt.
Mit - von ÖVP, Grünen und der FPÖ beschlossenen - Änderungen der Sozialversicherungsgesetze wird die Risikogruppen-Dienstfreistellung präzisiert. So wird u.a. die Ausnahme für die kritische Infrastruktur gestrichen. Damit sind auch deren Mitarbeiter (bei vollem Lohn) freizustellen, wenn sie besonders Corona-gefährdet sind und Homeoffice oder besonderer Schutz am Arbeitsplatz nicht möglich ist. Die Freistellung gilt vorerst bis maximal Ende Mai, kann aber bis längstens Ende Dezember verlängert werden. Verlängert wird der Weiterbezug einer befristeten Invaliditätspension bzw. von Kranken- oder Reha-Geld, auch wenn die nötige Begutachtung wegen Corona nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Die SPÖ bemängelte, dass das Gesetz vermutlich erst am 10. Mai - der Bundesrat tagt am 7. Mai - in Kraft treten werde können, das sei aus gesundheitspolitischer Sicht zu langsam. SPÖ und FPÖ forderten entsprechende Regelungen für Angehörige von Risikogruppen-Arbeitnehmern.
Wer genau zur Risikogruppe gehört, wird Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) mit einer Verordnung definieren. Diese werde so rasch wie möglich vorgelegt, betonte er laut Parlamentskorrespondenz. Für die Angehörigen werde es Handlungsempfehlungen geben, mit man Mitbewohner schützen kann.
Ebenfalls plenarreif (mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS) gemacht wurde das 6. COVID-19-Gesetz. Es bringt weitere Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Mit geänderter Anrechnung und Fristverlängerung wird (befristet bis Ende September) sichergestellt, dass Menschen, die wegen Corona arbeitslos wurden, nicht in die (geringere) Notstandshilfe abrutschen. Dafür werden 80 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Außerdem werden schon vor COVID-19 vorhandene Notstandshilfebezieher durch Erhöhung für die Monate Mai bis September 2020 bessergestellt.
Geschlossen wird eine Lücke bei der Rückkehr in die Altersteilzeit nach der Krise: Mitarbeiter im Gesundheits- oder Pflegebereich, die wegen Corona wieder auf "Normalarbeit" umstellten, können ebenso wieder in die Altersteilzeit zurückkehren wie (das gilt bereits) während der Krise Gekündigte.
Familienbehilife für Studenten verlängert
Verlängert wird der Anspruch auf Familienbeihilfe für Studenten (ein Semester bzw. Studienjahr) oder Lehrlinge (sechs Monate), wenn die Ausbildung wegen der Corona-Maßnahmen länger dauert.
Unterstützung für Künstler und Kulturschaffende bringt das 17. COVID-19-Gesetz: Sie werden in den Kreis der Berichtigten für den Härtefallfonds aufgenommen. Eine ÖVP-Grün-Initiative dazu wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ beschlossen.
Der Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement wird um 600.000 Euro aufgestockt und es wird ihm die Förderung von Aktivitäten zur Bewältigung der Coronakrise erlaubt.
Vertagt wurden u.a. SPÖ-Anträge auf vorzeitigen Mutterschutz in Corona-Zeiten, Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit oder einen Überbrückungsfonds für Arbeitnehmer, einer der FPÖ auf Sonderpflegeurlaub, einer von NEOS zur Kurzarbeit bei den ÖBB, in der Minderheit blieben diverse Entschließungs-Begehren sowie ein Antrag der SPÖ auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes.