Coronavirus

Das ist die neue Verordnung im Detail

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Statt Lockdown kommen schärfere Kontrollen und lockerere Quarantäne-Regeln. oe24 hat die Verordnung im Detail.

Der Krisengipfel der Bundesregierung mit Vertretern der Länder und Experten der Gecko-Komission hat am Dreikönigstag neue Maßnahmen gebracht. Ab 11. Jänner gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien bei Unterschreitung des Zwei-Meter-Abstands, außerdem kommt es zu verpflichtenden 2G-Kontrollen im Handel. Bereits ab 8. Jänner wird die Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt.

Darüber hinaus habe man sich darauf geeinigt, die Gültigkeit des Grünen Passes auf sechs Monate zu reduzieren, dies gilt ab 1. Februar - und zwar für all jene, die bisher zweifach geimpft sind. Für dreifach Geimpfte bleibt die Gültigkeit bei neun Monaten. Damit wolle man erreichen, dass der dritte Stich weiterhin in Anspruch genommen wird, so Nehammer.

Mit den Quarantäne-Lockerungen soll verhindert werden, dass zu viele Personen, die zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur nötig sind, abgesondert werden. Für positiv Getestete gilt künftig eine einheitliche Absonderungsdauer von zehn Tagen, nach fünf Tagen kann man sich mittels PCR-Test freitesten.

Dreifach-Immunisierte gelten nicht mehr als K1

Bei den Kontaktpersonen gibt es keine Unterscheidung nach Kontakt-Kategorie mehr, ein Freitesten ist auch hier nach fünf Tagen möglich. Und dreifach Immunisierte gelten künftig auch bei Kontakt mit einem Infizierten nicht mehr als Kontaktpersonen. Das gilt auch für zweifach geimpfte Kinder, die sich noch nicht boostern können (bei 5- bis 11-Jährigen). Auch wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben, wird man nicht mehr als Kontaktperson eingestuft. Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit gültigem PCR-Test (notfalls auch Antigen-Test) und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen.

Nächste Woche startet dann auch eine "Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen. Ab 11. Jänner gilt an Interaktionspunkten, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen, eine Kontrollpflicht. Bei groben Vergehen gegen die Maßnahmen sind ab 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote möglich. Ab dann ist auch eine Erhöhung der Strafen vorgesehen.
 

Das ist die Verordnung im Detail

oe24 liegt die aktuelle überarbeitete Verordnung vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass noch kleinere Änderungen folgen werden.
 

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