Alles öffnet, alles lockert, doch die Corona-Strafen fallen auch mit dem 19. Mai nicht weg. Wer gegen die Regeln verstößt, den erwartete eine saftige Geldstrafe.
Mit dem 19. Mai – freudig erwartet und lange herbeigesehnt – werden die Lockdown-Regelungen endlich gelockert: Die Gastronomie und der Handeln öffnet wieder, ebenso die Kultur. Auch Veranstaltungen in einem größeren Rahmen werden wieder möglich sein. Wer jetzt aber glaubt, dass auch die Corona-Strafen der Vergangenheit angehören, der irrt. Im Gegenteil: Die Geldstrafen reichen nun bis zu 1.450 Euro.
Kunden und Wirte bestraft
In der Gastronomie haftet nicht nur der Wirt. Auch Kunden, die gegen die Abstandsregeln verstoßen oder sich weigern einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, müssen mit einer Geldstrafe in der Höhe von 90 Euro rechnen. Verstößt der Lokalbetreiber hingegen gegen die Maßnahmen, wird es um einiges teurer: Bis zu 30.000 Euro oder sechs Wochen Haft, lautet hier das Strafmaß. Bei einer Missachtung der Quarantäne können Geldstrafen bis zu 1.450 Euro verhängt werden.
Bis zu 10 Personen im Freien
Bisher dürfen sich in den meisten Bundesländern maximal vier Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus maximal zwei Haushalten treffen. Ab dem 19. Mai gibt es auch bei privaten Treffen Erleichterungen: Die Ausgangsbeschränkungen fallen weg und Treffen sind somit wieder rund um die Uhr erlaubt. Am besten ist es nach wie vor, sich im Freien zu treffen: Hier sind bis zu zehn Personen – plus Kinder – erlaubt. Eine Haushaltsanzahl wurde bisher nicht vorgeschrieben.
Vier Personen in Innenräumen
Anders verhält es sich in geschlossenen Räumen: Hier sind lediglich vier Personen (plus Kinder) erlaubt.. Bei Treffen von mehr Personen - besonders zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens - treten die Veranstaltungsbestimmungen in Kraft und die Treffen können auch von der Polizei aufgelöst werden. Die Gastgeber zahlen hier bis zu 30.000 Euro (oder sechs Wochen Haft), die Teilnehmer 1450 Euro. Genauso verhält es sich mit den Regelungen für die Gastronomie. Hier ist allerdings auch ein Eintrittstest und eine Registrierung erforderlich.