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Coronavirus

Das steht im EU-Vertrag mit AstraZeneca

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Die ominöse „Best effort“-Klausel wurde nun bestätigt. 

In dem Impfstoffstreit veröffentlichte die EU-Kommission am Freitag ihren Rahmenvertrag mit AstraZeneca. Wichtige Passagen des Dokuments vom August 2020 wurden allerdings unter Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse geschwärzt. Darunter sind auch die für das erste Quartal vorgesehenen Liefermengen, um die seit Tagen ein heftiger Streit tobt.
 
Das steht im EU-Vertrag mit AstraZeneca
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Große Teile geschwärzt

Zu lesen ist aber die "Best effort"-Klausel. AstraZeneca müsse "die Maßnahmen und das Maß an Anstrengungen die ein Unternehmen in vergleichbarer Größe (...) wie AstraZeneca durchführen oder nutzen würde (...), um eine globale Pandemie zu beenden (...)“ 
Für die EU-Mitgliedsstaaten heißt dieser "Best effort" "die Aktivitäten und das Ausmaß der Anstrengungen, die die Regierungen unternehmen, um ihren Auftragnehmer bei der Entwicklung des Impfstoffs zu unterstützen, unter Berücksichtigung der dringenden Notwendigkeit eines Impfstoffs zur Beendigung einer globalen Pandemie"
Das steht im EU-Vertrag mit AstraZeneca
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Interessant ist auch die Passage, wonach AstraZeneca dazu verpflichtet ist, bei Lieferschwierigkeiten Verträge mit anderen Unternehmen machen, die die Herstellung übernehmen können. 
 
 

Krimi um Zulassung

Knapp ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie steht die Zulassung eines dritten Impfstoffes in der EU kurz bevor. Die Europäische Arzneimittel-Behörde (EMA) trifft am Freitag eine Vorentscheidung über die Zulassung des Wirkstoffes des schwedisch-britischen Pharmakonzerns AstraZeneca. Die Empfehlung für eine bedingte Marktzulassung gilt als sicher. Allerdings war offen, ob die Experten den Impfstoff auch für Personen über 65 Jahre empfehlen werden.
 
Die EU-Kommission begrüßte gleichwohl die Bereitschaft des Unternehmens zu mehr Transparenz. Dies sei wichtig, um Vertrauen der Europäer aufzubauen und sicherzustellen, dass sie sich auf Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfstoffe in der EU verlassen könnten. Die Kommission hoffe, alle Verträge mit Impfstoffherstellern veröffentlichen zu können.
 
Der Präsident des deutschen Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek, rechnete indes damit, dass die EMA den Impfstoff von AstraZeneca ohne Altersbegrenzung zulassen wird. Cichutek räumt bei einer Pressekonferenz in Berlin allerdings ein, dass die Datenlage bei Älteren etwas schwächer sei. Dennoch werde der Impfstoff auf der Grundlage zugelassen, da der Nutzen größer sei als die Risiken.
 
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