Coronavirus

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Lockdown

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Darf mein Freund bei mir schlafen? Welche Strafe droht? Wer sperrt auf? Alle Antworten rund um den neuen Lockdown in Österreich lesen Sie hier.

1. Darf ich Freunde und ­Familienangehörige ­einladen bzw. treffen?

Mit Ausnahmen. Familienfeste und Krampus-Partys sind im Lockdown definitiv verboten. Laut Verordnung darf man aber „engste Angehörige“ und „wichtige Bezugspersonen“ einzeln treffen. Hatte es zuerst geheißen, „einzeln“ sei wörtlich zu nehmen, so ruderte das Sozialministerium am Sonntag zurück: Es seien auch Kontakte mit mehreren Personen möglich, also Besuch von Oma und Opa ja, Fest mit Onkeln, Cousinen usw. nein.

2. Und Lebensgefährten mit eigener Wohnung?


Ja, sie kann man uneingeschränkt treffen und auch beim jeweils ­anderen übernachten.

3. Darf ich im Lockdown zu meinem Zweitwohnsitz fahren?

Ja, auch das bleibt uneingeschränkt erlaubt.

4. Dürfen mich Kinder besuchen, auch wenn sie außer Haus sind? 


Ja, das fällt unter „engste Angehörige“. Großfamilientreffen sind aber (siehe oben) nicht erlaubt.

5. Im Auto mitfahren, wenn man nicht im selben Haushalt wohnt?

Erlaubt, wenn pro Sitzreihe nicht mehr als zwei Personen sitzen. Maskenpflicht! Taxis können deshalb weiterfahren.

6. Dürfen nur Supermärkte öffnen?

Nein. Fleischereien, Bäcker und Konditoreien sperren ebenfalls auf.

7. Darf ein Supermarkt Spielzeug verkaufen?

Tja, laut Verordnung dürfen nur „Waren erworben werden, die dem typischen Warensortiment entsprechen“. Interspar etwa würde gern weiter Spielwaren anbieten.

8. Dürfen Biobauern ab Hof verkaufen?

Ja, sie sind vom Betretungsverbot ausgenommen wie Gärtnereien.

9. Kann ich Essen beim Wirt holen?

Ja, von 6 bis 19 Uhr – Essen und Trinken vor der Wirtshaustür ist verboten.

10. Und was ist mit Essenzustellung?

Erlaubt – theoretisch rund um die Uhr.

11. Dürfen Kirchen und Moscheen öffnen?

Ja, die katholische Kirche sagt aber Messen ab.

12. Habe ich ein Recht auf Home­office?

Nein – es braucht das Placet des Chefs.

13. Gehen die Kurse beim AMS weiter?

Nein, sie finden im Lockdown nicht statt.

14. Darf ich die Oma im ­Altersheim besuchen?


Ja. Erlaubt ist nur ein Besuch pro Person pro Woche.

15. Und wie ist das in den Spitälern?

Streng. Auch hier nur ein Besuch pro Woche.

16. Darf ich Kinder in Schule/Kindergarten schicken?

Ja. Sie werden aber in den Schulen nur betreut. Generell soll es nur Fernunterricht geben.

17. Sonderbetreuungszeit, wenn Kinder daheim sind?

Nein, denn Kinder können ja theoretisch in Schulen betreut werden. Nur, wenn die Schule etwa wegen eines Corona-Falls völlig geschlossen ist, winken bis zu 4 Wochen Betreuungszeit als Rechtsanspruch.

18. Tennis oder Golf spielen?

Nein. Sportanlagen werden für Amateursportler generell geschlossen. Joggen im Freien ist aber allemal erlaubt.

19. Und was ist mit dem Profifußball?

Der macht weiter. Länderspiele und Bundesliga und 2. Liga dürfen ohne Publikum spielen, die Landesligen sind bereits gestoppt.

20. Welche Strafen drohen im Lockdown?

Bis zur Anzeige. In Wien werden für Nichteinhaltung des Abstandes 100 Euro fällig, ohne Maske 50 Euro. Für Wieder­holungstäter 500 Euro.

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