Coronavirus

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulbeginn

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Die wichtigsten Infos vom Umgang mit Verdachtsfällen bis zu den Auswirkungen der Ampelfarben.

Abstandhalten, Händewaschen und häufiges Lüften gehören wegen der Corona-Pandemie fix zum neuen Schuljahr dazu. Bei Infekten sollen Eltern ihre Kinder im Zweifelsfall zu Hause lassen, bei steigenden Covid-19-Infektionszahlen sind Einschränkungen des Schulbetriebs bis hin zur Umstellung auf Fernunterricht möglich. Im Folgenden ein Überblick über die Regeln für den Schulbetrieb in Corona-Zeiten:
 
Frage: Wann muss eine Maske getragen werden?
 
Antwort: Das kommt auf die "Ampelschaltung" an. Bei Grün überhaupt nicht, ab Gelb außerhalb der eigenen Klasse. Für Lehrer gilt Ähnliches: Auch sie müssen außerhalb des Klassenzimmers eine Maske tragen, beim Unterrichten jedoch nicht. Im Konferenzzimmer soll dann ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Ab Rot gilt dann im "Notbetrieb" in der ganzen Schule eine Maskenpflicht.
 
Frage: Es heißt immer, dass die Hygieneregeln eingehalten werden sollen. Woraus bestehen diese?
 
Antwort: Regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände, Abstand halten, regelmäßiges Lüften, Husten und Niesen in die Armbeuge. Dazu liegt auch an allen Schulen ein Hygienehandbuch auf.
 
Frage: Wann müssen Schüler aufgrund eines Corona-Verdachts krankheitshalber daheimbleiben?
 
Antwort: Das Bildungsministerium appelliert an die Eltern, bei Erkältungskrankheiten den Gesundheitszustand ihres Kindes genau zu beobachten und es im Zweifelsfall zu Hause zu lassen. Ein wesentlicher Gradmesser dafür sind erhöhte Temperatur oder Fieber. Bei Symptomen eines Infekts (Husten, Halsweh, Kopfschmerzen) sollen die Eltern unbedingt die Körpertemperatur messen, ab 37,5 Grad sollen sie ihr Kind keinesfalls in die Schule schicken.
 
Frage: Dürfen Schüler Kontakt mit Schülern aus anderen Klassen haben?
 
Antwort: Das soll weitgehend vermieden werden: Schülergruppen sollen so konstant wie möglich im selben Verband bleiben. Das bedeutet, dass es in den Pausen zu keiner starken Durchmischung kommen soll - etwa indem zwei nebeneinanderliegende Klassen nicht gleichzeitig auf den Gang gehen. Im Pausenhof können Flächen für einzelne Klassen reserviert werden. Auch klassenübergreifende Gruppen sollen weitgehend vermieden werden. Verboten sind sie aber nicht: In Fächern wie Religion, Turnen und Sprachen, aber auch in Wahlpflichtgegenständen oder Unverbindlichen Übungen sind sie an der Tagesordnung und können weiter geführt werden. Allerdings soll dieser Unterricht in größeren Räume stattfinden. Die Schulen sind vom Ministerium aufgerufen, sich Pausenkonzepte zu überlegen.
 
Frage: Was passiert bei einem Covid-19-Verdachtsfall an einer Schule?
 
Antwort: Das gleiche wie bisher: Die jeweilige Schule muss diesen bei der Gesundheitsbehörde anzeigen. Bis zu deren Entscheidung über das weitere Vorgehen wird der betroffene Schüler in einem getrennten Raum abgesondert und beaufsichtigt. Die Gesundheitsbehörde kann dann etwa entscheiden, den Schüler von den Eltern abholen und die ärztliche Abklärung daheim vornehmen zu lassen oder selbst zu einer weiteren Untersuchung anzurücken. Anhand von Kontaktlisten wird dann auch über die Verhängung von Quarantänemaßnahmen für andere Schüler oder Lehrer entschieden. Bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde wird der Unterricht fortgesetzt - nach kräftigem Durchlüften und Handdesinfektion.
 
Frage: Was bedeutet die Corona-Ampel für die Schulen?
 
Antwort: Bei den Maßnahmen für die Schulen orientiert man sich grundsätzlich an der Corona-Ampel der Gesundheitsbehörden. Allerdings bedeutet die von diesen festgelegte Ampelfarbe keinen Automatismus für die Schulen: Es macht also einen Unterschied, ob steigende Infektionen konzentriert an einem bestimmten Ort bzw. in einem einzelnen Großbetrieb im Bezirk stattfinden oder über den ganzen Bezirk gestreut sind. Kommt es etwa in einem Betrieb zum Auftreten eines Clusters und befinden sich räumlich entfernt dazu Schulen, die in keinem unmittelbaren Kontakt zum Ort des Ausbruchs stehen, wird dort wahrscheinlich weiter normaler Schulbetrieb stattfinden. Umgekehrt können Corona-Fälle an einer Schule trotz insgesamt "grüner" Ampel zur vorübergehenden Einführung von Distance Learning an dieser Schule führen.
 
Frage: Was bedeutet ein Grün der Corona-Ampel für die Schulen ?
 
Antwort: Großteils normaler Schulbetrieb. Allerdings sollen etwa pädagogische Aktivitäten möglichst oft im Freien stattfinden. Auch die Hygieneregeln (Lüften, Atem- und Hustenhygiene, Abstand halten, Hände waschen) müssen beachtet werden.
 
Frage: Was bedeutet Gelb für die Schulen?
 
Antwort: Dann muss außerhalb der Klassen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Schulfremde Personen müssen im gesamten Schulgebäude eine Maske tragen. Sport soll grundsätzlich nur im Freien ausgeübt werden, für die Turnhallen gibt es Auflagen wie kleine Gruppen, Belüftung und kurze Kontaktzeiten bei Übungen. Gesungen wird nur im Freien oder mit Mund-Nasen-Schutz. Ab der AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule wird im Fall der Schließung einzelner Klasse der Unterricht in diesen auf Distance Learning umgestellt und es werden eventuell Leihgeräte ausgegeben.
 
Frage: Was bedeutet Orange für die Schulen?
 
Antwort: Zusätzlich zu den Maßnahmen bei Gelb darf nicht mehr in geschlossenen Räumen gesungen werden. Schulveranstaltungen wie Exkursionen oder Skikurse werden gestrichen, für Schulbeginn und Pausen gibt es Staffelungen. Gemeinsame Mittagspausen sollen vermieden werden, Lehrerkonferenzen finden online statt. Ab der Oberstufe wird außerdem auf Distance Learning umgestellt - schulautonom soll es aber die Möglichkeit geben, kleinere Gruppen weiter im Präsenzbetrieb zu unterrichten, etwa im Schichtbetrieb.
 
Frage: Was bedeutet Rot für die Schule?
 
Antwort: Dann wird auf Distance Learning umgestellt. An den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polys gibt es aber eine Art Notbetrieb in Kleingruppen und mit Lernstationen. Dabei ist verpflichtend in der ganzen Schule ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch Ganztagsbetreuung wird im Notbetrieb angeboten. Kinder mit Förderbedarf und Schüler, die daheim schlecht für Fernunterricht ausgestattet sind oder im Frühling schwer zu erreichen waren, sollen weiter Angebote am Schulstandort nutzen und dort in Kleingruppen lernen.
 
Frage: Sind Schulveranstaltungen wie Lehrausgänge oder Skikurse erlaubt?
 
Antwort: Nach derzeitigem Stand grundsätzlich schon. Allerdings wird den Schulen empfohlen, etwa bei der Planung von Skikursen günstige Stornomöglichkeiten bzw. Umbuchungen zu vereinbaren. Die Schulleiter sollen auch eine Risikoanalyse erstellen. Außerdem werden ab der Ampelfarbe Orange Schulveranstaltungen wieder untersagt.
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