Coronavirus

Erlass regelt: Keine Einreise ohne Gesundheitszeugnis

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Mit einem Erlass hat das Innenministerium geregelt, dass auch Asylwerber an den Grenzen zurückgewiesen werden können, wenn sie kein Gesundheitszeugnis vorlegen.

Wien. Bezug genommen wird darin auf Vorgaben der Gesundheitsbehörden.

Eine andere Vorgangsweise würde alle zum Schutz der Bevölkerung ergriffenen Maßnahmen im Rahmen des Grenz- und Einreisregimes konterkarieren, heißt es im der APA vorliegenden Erlass. Jede Person – beispielsweise auch ein EU-Bürger - könnte in diesem Falle, trotz Nichterfüllens der Einreisevoraussetzungen, wie das Vorliegen eines Gesundheitszeugnisses, durch die bloße Asylantragsstellung die Einreise in das Bundesgebiet.

Anträge müssen trotzdem angenommen werden

Trotz des Einreiseverbots werden Asylanträge auch an der Grenze angenommen werden müssen. Diese Rechtsansicht vertritt Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination. Für ihn ist klar, dass sich Österreich auch weiterhin an die Regeln des Refoulementschutz halten muss, die nicht durch einen Erlass ausgehebelt werden können.

Konkret ist es so, dass die Gesundheitsbehörden den Flüchtling an der Grenze gemäß dem Erlass abweisen müssen. Um das durchzusetzen, benötigen diese aber die Polizei und bei der kann der Asylsuchende seinen Antrag abgeben. Ab diesem Zeitpunkt ist die entsprechende Person einem Verfahren zu unterziehen - inklusive der wegen der Corona-Krise verhängten 14-tägigen Quarantäne. Freilich ist hier ohnehin nicht von einem Massenphänomen die Rede. Zuletzt waren nur rund zehn Anträge pro Tage abgegeben worden und davon auch bei weitem nicht alle an der Grenze.
 

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